Projekt- und Stadtteilmanagement "Sozialer Zusammenhalt" Wesertor in Kassel
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-6313-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Kassel beabsichtigt, nach vierzehnjähriger Programmlaufzeit im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ die erneute Vergabe von Projekt- und Stadtteilmanagementleistungen für das Fördergebiet Kassel-Wesertor für den Zeitraum von acht Jahren. Dies insbesondere für die Umsetzung von weiteren geplanten Maßnahmen im Erweiterungsgebiet Pferdemarktquartier. Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen sowie im Sinne der Nachhaltigkeit aufgebaute Strukturen zu verstetigen.
Das Stadtteilmanagement - als Teil der Steuerungsstruktur - soll die Stadt Kassel bei der Umsetzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (2020) im Wesertor unterstützen und beraten.
Eine Übersicht über das Fördergebiet, die aktuellen Projekte (ob in Vorbereitung, in Umsetzung oder bereits abgeschlossen) und die Beteiligungsformate gibt die projekteigenen Webseite: https://www.kassel.de/einrichtungen/wesertor/index.php
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71410000 Stadtplanung, 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadtteilbüro - Wesertor, Weserstraße 38-40, 34125 Kassel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Aufgabenschwerpunkt des Stadtteilmanagements ist die Organisation des Stadtteilentwicklungsprozesses im Rahmen der Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt Wesertor für - unter Vorbehalt des Erhalts weiterer Fördergelder - voraussichtlich der gesamten restlichen Programmlaufzeit bis Ende 2029. Die Koordination erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Projektsteuerung im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Interdisziplinärer Arbeitsansatz, örtliche Präsenz, Verfügbarkeit des projektleitenden Personals, Verfügbarkeit der technischen Ausstattung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 154-409359
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Projekt- und Stadtteilmanagement im Fördergebiet Sozialer Zusammenhalt Wesertor
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt