587674-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abbrucharbeiten – Quecksilbersanierung -1
OJ S 164/2026 26/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
E-MailEinkauf@bim-berlin.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelQuecksilbersanierung -1
BeschreibungIm Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
Kennung des Verfahrensa216bc04-9bd6-46c2-8c46-2d4e3a6bdaed
Interne KennungB17057-80050000-001-319-03
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDorotheenstr. 96  
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
VOB -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelQuecksilbersanierung -1
BeschreibungIm Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
Interne KennungN16021-3037100-001-224-01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftDorotheenstraße 96  
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge50 698,96 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige BegründungIm Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHalter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsHalter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots82 773,11 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsB17057-80050000-001-319-03
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Registrierungsnummer11-2200011000-02
AbteilungEinkauf
PostanschriftAlexanderstraße 3
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonBIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
E-MailEinkauf@bim-berlin.de
Telefon+4930901661478
Fax+4930901661668
Internetadressehttps://www.bim-berlin.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHalter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE179720507
PostanschriftFreiheit 39
StadtBerlin
Postleitzahl13597
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonHalter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer des Landes Berlin
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+493090138316
Fax+493090137613
Internetadressehttps://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungLand Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
Registrierungsnummer11-2000012000-10
AbteilungEinkauf
PostanschriftKeibelstr. 36
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonBIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
E-MailEinkauf@bim-berlin.de
Telefon+4930901661911
Fax+4930901661668
Internetadressehttps://www.bim-berlin.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdcf0feec-6e3d-4a4a-8403-7f400aa93b31  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/08/2026 12:15:37 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung587674-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe164/2026
Datum der Veröffentlichung26/08/2026