Beschreibung der Beschaffung
Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co KG ist ein Tochterunternehmen der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH, deren Geschäftsanteile vollständig von der Stadt Halle (Saale) gehalten werden. Sie hat das Industriegebiet Halle-Saalekreis an der A 14 (nachfolgend "Star Park") entwickelt. Nunmehr beabsichtigt sie, die noch nicht veräußerten Flächen im Star Park für künftige Ansiedlungen nachzuerschließen. Die Entwicklungsgesellschaft plant, die öffentliche Nacherschließung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorzunehmen. Hierzu sollen die verbliebenen Ansiedlungsflächen mit Medien zur Ver- und Entsorgung erschlossen werden sowie neue Verkehrsanlagen im Norden des Industriegebiets hergestellt werden. Insbesondere sollen Ringschlüsse bereits vorhandener Straßen vorgenommen werden sowie Erweiterungen der bereits bestehenden Strom-, Gas-, Trink- sowie Abwassernetze errichtet werden. Der erste Abschnitt einer zukünftigen Ringstraße der Polarisstraße zur Wegastraße mit ca. 600 m wurde bereits errichtet. Im Weiteren ist nun geplant, eine umlaufende Ringstraße zu errichten. Hierzu soll die fertiggestellte 600 m lange Straße bis zum westlichen Ende der Investitionsflächen verlängert werden (Fortführung Polarisstraße sowie Ringschluss Polarisstraße mit Wegastraße). Die gesamte Ringstraße soll zur fußläufigen Erreichbarkeit mit einem einseitig ausgebauten Gehweg ausgeführt werden. Da im Bereich der fertiggestellten Erweiterungsstraße kein Gehweg realisiert wurde, soll auch dieser im Zuge der Erschließung nachträglich ausgeführt werden. Im Zuge der Nacherschließung des Ringschlusses Polarisstraße bis Wegastraße soll ein weiterer Ringschluss (Bypass) zwischen Orionstraße und Wega- bzw. Polarisstraße entstehen. Dieser zweite Ringschluss erfolgt nordwestlich des Bestandsgeländes "Home 24", um die Auslastung der Polarisstraße zu reduzieren. Zur Errichtung der Straßen ist vorab eine Regenentwässerung samt Schachtbauwerken und Straßeneinläufen einzubringen. Das nordwestlich angrenzende Gebiet, in welchem der Bypass entstehen soll, ist aktuell noch als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) gekennzeichnet. Laut Bebauungsplan ist entlang öffentlicher Straßen Straßenbegleitgrün anzulegen, dies ist ebenfalls Planungsgegenstand. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung Leistungsphasen 1-8 einschließlich der Nebenanlagen und dem Begleitgrün sowie besonderer Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung: - Leistungen der Verkehrsanlageplanung gem. § 47 der HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 13 (sowie vergleichbarer Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland), Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt. Mit dem Zuschlag werden nur die Leistungen der LP 1-3 beauftragt. Stufenweise/optional ist vorgesehen die LP 4, LP 5-7 und die LP 8 zu beauftragen. Ein unbedingter Rechtsspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.