587700-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 223/2021 17/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: e-mobil BW GmbH - Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg
Postanschrift: Leuschnerstraße 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: info@emobilbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emobilbw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Innovationsagentur
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
e-mobil_1201_Agentur
Referenznummer der Bekanntmachung: e-mobil_1201_Agentur
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Standard-Agenturleistungen im Bereich Kommunikation für die e-mobil BW GmbH für die Dauer von 2 Jahren zuzüglich einer Option für weitere zwei Jahre.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 238 391,00 EUR / höchstes Angebot: 296 196,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Standard-Agenturleistungen im Bereich Kommunikation für die e-mobil BW GmbH für die Dauer von 2 Jahren zuzüglich einer Option für weitere zwei Jahre.
Die e-mobil BW GmbH gestaltet mit ihrem Netzwerk den Wandel der Mobilität in Baden-Württemberg. Als zentrale Anlaufstelle unterstützt die Innovationsagentur den notwendigen Umbruch. Dazu verbindet e-mobil BW Wissenschaft und Wirtschaft, Technologien und Anwendungsfelder, Menschen und Märkte.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Leistungen sind:
1) Gestaltung, Lektorat, Realisation aller PRINT-MEDIEN der e-mobil BW nach Vorgaben des Corporate Designs z.B. Studien (ca. 3-5 pro Jahr), Kurzstudien (ca. 4 pro Jahr), Themenpapiere (ca. 5-6 Jahr), Wissen Kompakt (ca. 12-15 pro Jahr, One-Pager-Einladungen (ca. 6-8 pro Jahr), Datenmonitor (ca. 3 pro Jahr), Info-Flyer (ca. 3 pro Jahr), Fortschritts-berichte (1 pro Jahr), Strategiepapiere (ca. 2-4 pro Jahr), Leitfaden (ca. 2 pro Jahr).
2) Erstellung von GRAFIKEN, TABELLEN UND DIAGRAMMEN gem. CD-Handbuch für z.B. Datenmonitor, Datencenter, PPT-Präsentationen (ca. 100 pro Jahr).
3) Kreation, Gestaltung, Realisation von PRINT-ANZEIGEN (ca. 1-2 Motive / Jahr) und ONLINE-BANNERN in div. Formaten (ca. 30-35 Motive / Jahr).
4) Recherche und Kauf von BILDERN UND KEYVISUALS inkl. Bildbearbeitung, Bildlizenzierung und Archivierung (ca. 70-80 pro Jahr).
5) Gestaltung und Realisation von WERBEMITTELN (ca. 2-4 pro Jahr, z.B. Kugelschreiber, Give-Away-Banderole) und EVENT-EQUIPMENT (ca. 3-5 pro Jahr, z.B. Roll-Ups, Displays).
6) Weiter-/Entwicklung des CORPORATE DESIGNS UND LOGO-ENTWICKLUNG inkl. Logo-Adaptionen (ca. 3-5 Signets pro Jahr).
7) SUPPORT BEI LIVE-KOMMUNIKATION Gestaltung und Realisation von z.B. System-Messeständen, Bühnen-Hintergrund, Event-Branding (ca. 3-6 pro Jahr).
8) ONLINE-MEDIEN Datenerstellung für div. Web-Anwendungen z.B. Logo-Anpassungen, Headerbilder, Thumbnails etc. (ca. 50-60 pro Jahr).
9) PROJEKTMANAGEMENT u.a. für Buchung von Anzeigen (Print/Online), Verhandlung mit Verlagen/Werbeträgern und Illustratoren (ca. 20 PT pro Jahr).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des Hauptansprechpartners und Organisation des Projektteams / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Kreation und Konzeption / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 137-364991
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: e-mobil_1201_Agenutr
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TSWA GmbH + Co. KG
Postanschrift: Untere Vorstadt 6
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Niedrigstes Angebot: 238 391,00 EUR / höchstes Angebot: 296 196,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRFH2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-9268730
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/11/2021