58771-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Sozialwesens – Unterbringung Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern LOS1: In einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz LOS2: In einerzentral betriebenen GU im Gebiet der Gemeinde St. Egidien LOS3: In einer dezentral betriebenen GU im Planungsraum IV des LK Zwickau mit Hauptstandort Limbach-Oberfrohna
OJ S 19/2025 28/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Zwickau - Landratsamt
E-MailZentrales.Vergabebuero@landkreis-zwickau.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterbringung Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern LOS1: In einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Zwickau mit Hauptstandort Zwickau-Neuplanitz LOS2: In einerzentral betriebenen GU im Gebiet der Gemeinde St. Egidien LOS3: In einer dezentral betriebenen GU im Planungsraum IV des LK Zwickau mit Hauptstandort Limbach-Oberfrohna
BeschreibungUnterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen aus-ländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in drei LOSEN
Kennung des Verfahrens8f43b26c-9e90-482c-a415-da67cbf8c89b
Interne Kennung1225-2025-1001-OV
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRobert-Müller-Straße 4-8  
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenNeben den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLOS1
BeschreibungUnterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnprojekt) im Gebiet des Planungsraumes I des Landkreises Zwickau (Stadt Zwickau) mit Hauptstandort Zwickau/Neuplanitz
Interne Kennung1225-2025-1001-OV-LOS1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen5
Weitere Informationen zur VerlängerungDarüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Erweiterungsstufen zu verlangen (siehe hierzu auch Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“): Los 1: - Stufe 2: bis zu 175 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a) Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, vereinfachter Hygieneplan (Wohnprojekte), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/03/2025 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/139864
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Eröffnungstermin — BeschreibungZur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer
ÜberprüfungsstelleVergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLandkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Zwickau - Landratsamt
BeschaffungsdienstleisterLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
5.1.
LosLOT-0002
TitelLOS2
BeschreibungUnterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnheim) im Gebiet der Gemeinde St. Egidien
Interne Kennung1225-2025-1001-OV-LOS2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a), Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Gebäudebeschreibung (F10), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, Hygieneplan (Wohnheim), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Wohngruppenkonzept einschl. Lageplan/Grundrisse/Gebäudezuschnitte/Geschosspläne mit Bezeichnung und Nummerierung der einzelnen Zimmer (Wohnheim), soweit vom AG nicht bereits vorgegeben. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/03/2025 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/139864
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer
ÜberprüfungsstelleVergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Zwickau - Landratsamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
Organisation, die Angebote bearbeitetLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
BeschaffungsdienstleisterLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
5.1.
LosLOT-0003
TitelLOS3
BeschreibungUnterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft (Wohnprojekt) im Gebiet des Planungsraumes IV des Landkreises Zwickau (Städte und Gemeinden Bernsdorf, Callenberg, Gersdorf, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna, Niederfrohna, Oberlungwitz, St. Egidien) mit Hauptstandort Limbach-Oberfrohna
Interne Kennung1225-2025-1001-OV-LOS3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Vertrag hat eine Festlaufzeit bis 31.12.2030 mit der Option zur 5-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den AG und muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen5
Weitere Informationen zur VerlängerungDarüber hinaus behält sich der AG das einseitige Optionsrecht vor, eine Erhöhung der Unterbringungsplätze in den dezentralen Gemeinschaftsunterkünften nach folgenden Stufen zu verlangen - siehe hierzu Teil III/Preisblätter – Kapazitätsangaben „bis zu … Plätze“: LOS 3: Stufe 4: bis zu 450 Unterbringungsplätze (Höchstkapazität)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVollständige Aufstellung von den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweislich erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Leistungsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftraggeber und Kontaktdaten der Auftraggeber (Referenzen), Erklärungen/Nachweise gemäß Teil IV der Vergabeunterlagen soweit zutreffend (F1 bis F12), Übersicht über den Bieter (F1), Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (F2), Angaben zum Bieter/Unterauftragnehmer (Unternehmensstruktur, Mitarbeiter, Umsätze) (F3), Erklärung des Bieters über erbrachte Dienstleistungen (F4), Erklärung des Bieters (F5), Erklärung der Bietergemeinschaft (F6), Eigenerklärung des Bieters (F7), Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (F7); Eigenerklärung zum Mindestlohn (F7), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (F7a), Erklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (F8), Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (F9), Terminplan (F11), Personelle Ausstattung (F12), Führungszeugnisse (des Bieters, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. deren juristischen Vertretern, des Unterauftragnehmers) jeweils nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (gerechnet ab dem Angebotsabgabedatum), Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (vom Bieter, von allen Bietern, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft), Betreuungskonzept, Sicherheitskonzept, Entwurf Haus-, Heimordnung, vereinfachter Hygieneplan (Wohnprojekte), Beschreibung der Organisation der Leistungserbringung (vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen), Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungIn die Wertung gelangen ausschließlich Angebote, die die Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los nach den folgenden drei Kriterien: (1) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030) (2) durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen (brutto), bei zentralen Ge-meinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgelts (brutto) bei 80%iger Auslas-tung auf Grundlage der Basiskapazität für den optionalen Verlängerungszeitraum (01.01.2031 – 31.12.2035) (3) Mitarbeiter (Leitung / Soziale Betreuung / Sicherheitspersonal) mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich. Dabei werden das Kriterium 1) mit 60 %, die Kriterien 2) und 3) mit jeweils 20 % bewertet. Der Prozentsatz entspricht der Punktvergabe, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können. Die preisliche Bewertung der Kriterien 1) und 2) erfolgt auf Grundlage der in den Preisblättern (Teil III der Vergabeunterlagen) angebotenen Kosten, wobei für die Zeiträume vom Vertragsbeginn Los 1: 01.01.2026 bis 31.12.2030 bzw. vom 01.01.2031 bis 31.12.2035 die monatlichen Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis erhält jeweils die höchst mögliche Punktzahl (Kriterium (1) 60 Punkte; Kriterium (2) 20 Punkte). Alle höheren Angebotspreise werden nach folgender Verhältnisgleichung entsprechend niedriger bewertet: Kriterium 1: Bestpreis brutto*60/Angebotspreis brutto Kriterium 2: Bestpreis brutto*20/Angebotspreis brutto. Die sich ergebenden Werte stellen die für das jeweilige Angebot in den Kriterien 1) bzw. 2) zu berücksichtigenden Punktzahlen dar. Die Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich beschränkt sich ausschließlich auf das Leitungspersonal, die Mitarbeiter der sozialen Betreuung sowie das Sicherheitspersonal. Hinsichtlich der Bewertung von Mitarbeitern mit Zusatzqualifikation wird folgende Untergliede-rung vorgenommen: a) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Schu-lung/Seminar im Umfang von insgesamt mindestens drei Schulungstagen, b) Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation im interkulturellen Bereich in Form von Studium oder sonstiger Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden. Für jede Zusatzqualifikation nach a) fließen 2,5 Punkte, für jede Zusatzqualifikation nach b) 5 Punkte in die Wertung ein. Pro Mitarbeiter wird maximal eine Zusatzqualifikation bewertet. Die für dieses Kriterium erreichbare Höchstpunktzahl beträgt 20. Zusatzqualifikationen nach b) ha-ben Vorrang. Alle einzeln ermittelten Punkte werden auf eine Kommastelle kaufmännisch gerundet. Das Angebot, welches nach Summierung aller in den drei Kriterien erzielten Punkte die höchste Gesamtpunktzahl ausweist, gilt als wirtschaftlichstes Angebot. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erzielen, wird der Zuschlag dem Bieter mit der höchsten Wertung in Kriterium 1) – durchschnittliche monatliche Summe der Kostenpauschalen, bei zentralen Gemeinschaftsunterkünften zuzüglich des Belegungsentgeltes bei 80%iger Auslastung auf Grundlage der Basiskapazität für den festen Vertragszeitraum (Los 1: 01.01.2026 – 31.12.2030 – 31.12.2030) in € - erteilt. Haben diese Bieter auch hierbei die gleiche Punktzahl erreicht, so entscheidet das Losverfahren.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/03/2025 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/139864
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss147 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenIm Rahmen des Vergaberechts können geforderte Unterlagen, die zur Angebotsabgabe fehlen, nachgefordert werden, vgl. Teil IV der Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin20/03/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer
ÜberprüfungsstelleVergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandkreis Zwickau - Landratsamt
BeschaffungsdienstleisterLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Zwickau - Landratsamt
RegistrierungsnummerDE161461766
PostanschriftRobert-Müller-Straße 4-8
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
E-MailZentrales.Vergabebuero@landkreis-zwickau.de
Telefon0375440221764
Internetadressehttp://www.landkreis-zwickau.de
Profil des Erwerbershttps://www.vergabe.rib.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer
Registrierungsnummer03419773800
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
Kontaktperson1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mailpost@lds.sachsen.de
Telefon+49 341977-1040
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLandkreis Zwickau - Zentrales Vergabebüro
RegistrierungsnummerDE161461767
StadtZwickau
Postleitzahl08056
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
E-MailZentrales.Vergabebuero@landkreis-zwickau.de
Telefon0375440221765
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcb3976e6-acb6-430c-ad9f-e765441917a8  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/01/2025 10:28:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung58771-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe19/2025
Datum der Veröffentlichung28/01/2025