5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schweinfurt, Kreisfreie Stadt (DE262)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Reinigungsobjekte siehe Beschreibung.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es besteht die zweimalige Option des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrags um jeweils ein (1) Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Wertungskriterium im Rahmen der Qualität: "Umweltfreundlichkeit der Leistungsausführung"
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung des Eignungskriteriums: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzliche vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Formblatt B.3). C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); D) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.5.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Dies ist teilweise in den Formblättern bereits vorgesehen. E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.4.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: F) Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: 2.000.000,00 EUR - Sach- und / oder Vermögensschäden: 2.000.000,00 EUR - Obhut- und Bearbeitungsschäden: 150.000 EUR - Schlüsselrisiko: 50.000 EUR gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Hinweis in Formblatt B.7). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8). H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.9).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriums: I) Referenzliste über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in den letzten 3 Jahren (seit 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (Reinigungsfläche in m²/Jahr), Jahresumsatz des Auftrags sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind jeweils Leistungen der Unterhaltsreinigung. Mindestanforderungen: Los 2: Mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen der Unterhaltsreinigung. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Vorlage von Referenzen Dritter ist zulässig, wenn eine Eignungsleihe mit Formblatt B.6 erklärt wird. J) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Formblatt B.11.). K) Angabe der Anzahl technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt B.12). L) Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (soweit zutreffend) (Formblatt B.13).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bedingung der Auftragsausführung / zugleich Bedingung für einen Zuschlag: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.14).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Insgesamt können im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien maximal 1.800 Leistungspunkte erreicht werden. Im Einzelnen: Wertungskriterien max. erreichbare Leistungspunktzahl Reinigungstechnik 300 a. Obenarbeiten max. 150 P. b. Untenarbeiten max. 150 P. Umweltfreundlichkeit 300 a. Chemieeinsatz max. 100 P. b. Dosierung max. 100 P. c. Fuhrpark max. 100 P. Qualitätssicherungsmaßnahmen 600 a. Qualitätscheck Vorarbeiter max. 200 P. b. Qualitätscheck Objektleitung max. 200 P. c. Qualitätscheck Betriebsleitung max. 200 P. Einarbeitungskonzept 600 a. Einarbeitungsplan max. 200 P. b. Einarbeitungsteam max. 200 P. c. Erstschulungen max. 200 P. Gesamtpunktzahl 1.800 Mittels der sog. Einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet. Dies erfolgt über die Bildung eines Quotienten aus Leistung (=Leistungspunkte) durch Preis (in Euro). Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Kennzahl Z. Die Berechnungsformel sieht wie folgt aus: Z = L (Leistung)/P (Preis) Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) P = Gesamtpreis (€) Brutto über den gesamten Vertragszeitraum Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/02/2024 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber schreibt aus eigener Entscheidung europaweit auf Grundlage der VgV aus. Ob die Vergabekammer Nordbayern im Fall eines Nachprüfungsantrags in dieser Konstellation zuständig ist, hat diese noch nicht entschieden. Sollte der Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer wegen Unzuständigkeit abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Beschaffungsdienstleister: Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI