Kriterien für die Bewertung der Projekte
1. STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Leitgedanke des Entwurfes,
- Lösungsvorschlag zur Situierung,
- Umgang mit Blickbeziehungen,
- Erschließungslösung,
- Raumbildung und -gliederung (Struktur, Maßstäblichkeit, Orientierung, Bezüge).
2. ARCHITEKTONISCHE / BAULICHE / FUNKTIONALE KONZEPTION
- überzeugender architektonischer Ausdruck,
- Identitätsstiftende Wirkung in Bezug auf Vogelbeobachtung und Verarbeitung des thematischen Anliegens (Kraniche),
- Qualität der Programmerfüllung,
- Konstruktions-, Tragwerks- und Gebäudehüllenkonzept,
- Ökologische Qualität, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
- Gestaltung der Innenräume,
- Tageslichtqualität im Gebäudeinneren.
3. FREIRAUMKONZEPT
- Verknüpfung von Innen-/ Außenraum und Umgebung,
- Freiraumqualität für Besucher*innen,
- Eignung von Materialität und Ausstattung.
4. REALISIERBARKEIT/ WIRTSCHAFTLICHKEIT / NACHHALTIGKEIT
- Flächen- und Volumeneffizienz,
- Potenzial zur Einhaltung des Budgets / Kosten-Nutzen-Relationen,
- Konformität mit grundstücksbezogenen Rahmenbedingungen,
- Ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte (Energie / Material / Unterhaltung).