587893-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Potsdam: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
OJ S 223/2021 17/11/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Brandenburgischer IT-Dienstleister
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Brandenburgischer IT-Dienstleister
E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Microsoft-Enterprise Services (Performance Support)
Referenznummer der Bekanntmachung: 17499_9571_V-20216855
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es soll ein Supportvertrag abgeschlossen werden, um die betriebene Microsoft-Infrastruktur auf Schwachstellen zu prüfen (Assessment bzw. Health-Check), zu optimieren und im Störungsfall die Unterstützung des Herstellers zu erhalten sowie neben dem Support auch die vom Hersteller bereitgestellten Software-Tools zu erhalten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 344 247,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Performance Support
Enthalten On-demand Assessment
1 x On-Demand Assessment - Setup and Config Service
Enthalten On-demand Education
Enthalten Online Support Portal
Enthalten Performance Advisory Support Hours As-needed
3 x Performance Built-in Proactive Services - Generic
Enthalten Performance Problem Resolution Hours As-needed
Enthalten Performance Service Delivery Management
Enthalten Reactive Enabled Contacts
Enthalten Support Technology Advisor
Enthalten Webcasts As-Needed
1 x Offline Assessment Complex for SQL Server
1 x Offline Assessment for Active Directory
1 x Offline Assessment for Active Directory Security
1 x Offline Assessment for Exchange Server
1 x Active Directory Recovery Execution Service On-Premises
1 x Exchange Recovery Execution Service (ExRES) - Foundation
1 x System Center Configuration Manager: Recovery Execution Ser-vice
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Direktvergabe i. S. d. § 14 Abs. 4, Nr. 2 lit. b) und c) VgV
Der ZIT-BB ist maßgeblich verantwortlich für die IT - Infrastruktur der Landesbörden und Einrichtungen sowie für den Bereich der Polizei des Landes Brandenburg.
Die stabile und moderne IT ist für alle diese Kunden eine unverzichtbare Notwendigkeit. Die IT - Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit werden in hohem Maß eingefordert. Vielfach sind diese in SLA und in Verträgen hinterlegt. Verfügbarkeiten von teilweise 99,9 % für IT - Services und Applikationen wurden vereinbart. Fehlende oder fehlerhafte IT-Services führen beim Kunden zu erheblichen Einschränkungen bei der Bewältigung des Tagesgeschäftes. Teilweise wären Behörden / Einrichtungen ohne IT nicht arbeitsfähig, polizeiliche Einsatz-/ Fahndungs-/ und Auskunftssysteme nicht verfügbar oder notwendige Zuwendungszahlungen an berechtigte Empfänger (z.B.EU-Zahlstelle, Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pandemie (LAGV)) nicht leistbar etc.
Ebenso unverzichtbar für alle Kunden ist der Zugriff auf deren Daten. Der Verlust der Vertraulichkeit von Kundendaten (Behörden, polizeiliche personenbezogene Daten) hätte erhebliche negative Auswirkungen.
Die Auswahl eines Supportdienstleisters im Bereich Windows-Systeme für den ZIT-BB muss mithin der stetig steigenden technologieübergreifenden Komplexität sowie der zeitkritischen Reaktionsnotwendigkeit Rechnung tragen. Insbesondere im Störungsmanagement muss der Anforderung eines 24x7 unterstützenden Services für alle Technologien zwingend Rechnung getragen werden. Ein technischer Qualifikationsgrad auf Expertenebene bzw. dedizierte Cyber Response Teams ist Grundvoraussetzung für die Bewältigung von kritischsten Situationen.
Der Brandenburgische IT-Dienstleister ZIT-BB hält daher seit 2014 einen Software-Support-Vertrag mit dem Hersteller Microsoft (MS), um Supportleistungen für MS-Softwareprodukte zu beziehen. Dieser Vertrag wurde in der Vergangenheit jährlich verlängert, da MS für deren Supportmodell – zuletzt "Microsoft Unified Support“ - aktuell lediglich eine Laufzeit von einem Jahr vorsieht.
Im Vergleich zu anderen Dienstleistern hat MS als Hersteller Zugriff auf den Quellcode für die MS-Produkte (der ausschließlich in der Hand des Herstellers liegt). Lediglich über Schnittstellen (APIs) können Drittanbieter auf definierte Funktionen und Routinen zugreifen und Funktionsprüfungen durchführen. Hingegen hat der Hersteller weitergehende Möglichkeiten, seine Softwareprodukte zu prüfen und kann auch Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Durch die Bündelung der einzelnen Bereiche beim Hersteller, von der Entwicklung bis hin zur IT Forensik, kann eine weitergehende Prüfung der eingesetzten SW-Produkte beim Kunden sichergestellt werden, die ein IT-Dienstleister wie der ZIT-BB für die Aufrechterhaltung des IT-Dienstbetrieb des Landes zwingend benötigt. Microsoft hat für alle seine Softwareprodukte spezielle Parameter und Werkzeuge für die einzelnen Assessments entwickelt. Diese Parameter und Werkzeuge werden auch ständig durch Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Untersuchungen weiterentwickelt, um die Betriebsfähigkeit der bestehenden Softwareprodukte zu optimieren. Diesen Erfahrungsvorsprung und die technische Expertise kann einzig der Hersteller für seine Produkte liefern, da den anderen Supportanbietern diese Quellen nicht zur Verfügung stehen. Auch nimmt die Bedrohungslage durch Cyberattacken und Hackerangriffe stetig zu, weshalb der ZIT-BB ständig auf dem aktuellsten Stand sein muss und hierzu entsprechenden Support benötigt. Dies kann nur der Softwarehersteller für seine Produkte leisten, der auf aktuelle Bedrohungen am schnellsten reagieren kann, um Gegenmaßnahmen zur Absicherung seiner Software einzuleiten und diese dann seinen Kunden priorisiert zur Verfügung stellt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 17499_9571_V-20216855
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
11/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 344 247,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/11/2021