Fortsetzung der ursprünglichen Verfahren 2022-V-0244 (Offenes Verfahren). Das Vergabeverfahren musste aufgehoben werden, da kein ordnungsgemäßes Angebot eingegangen war (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Sowie des nachfolgendes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb 2023-V-0076, welches ebenso aufgehoben werden muste, da kein ordnungsgemäßes Angebot eingegangen war (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV).