Beschreibung der Beschaffung
Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs Seesen befindet sich im Privatbesitz und wird durch die Eigentümer derzeit umfassend saniert. Dabei sollen auch die in Privateigentum stehenden Flächen um das Gebäude neugestaltet werden. Es wurde gemeinsam von der Stadt Seesen mit dem Regionalverband eine Stationsrahmenplanung erstellt. Diese Planung ist den Eigentümern des Bahnhofsgebäudes zur Kenntnis gegeben worden und war Bestandteil der Abstimmung der privaten Planung. Der Auszug Stationsrahmenplanung ist als Anlage beigefügt. Der Auszug Stationsrahmenplanung soll die Grundlage für die weiteren Planungen darstellen, wobei die funktionalen Aspekte dabei zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. gegebenenfalls anzupassen sind. In der bisherigen Diskussion in den politischen Gremien der Stadt Seesen wurde allerdings der Wunsch geäußert, dass bei der Platzgestaltung, abweichend von dieser Vorstudie, neben den funktionalen Aspekten (Busverkehr, Bike & Ride, Parkplätze) ein stärkerer Schwerpunkt auf die städtebauliche Gestaltung zu legen ist. Zielsetzung soll dabei sein, den Bahnhofsvorplatz in seiner städtebaulichen Funktion als Eingang zum Innenstadtbereich durch eine repräsentative Platzgestaltung mit hoher Aufenthalts- und Gestaltungsqualität aufzuwerten.
Der im Zuge der Entwurfsplanung zu überplanende Bereich umfasst eine Fläche von ca. 7.000 m². Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes wurden in der
Stationsrahmenplanungen, im Rahmen einer ersten groben Kostenschätzung aus dem Februar 2020, auf brutto ca. 3,2 Mio. EUR geschätzt.
Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist nicht Gegenstand der geplanten Ausschreibung der Ingenieurleistungen, da hierfür der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuständig ist.
Der zentrale Bussteig mit den entsprechenden Fahrgastumsteigebeziehungen erhält eine(n) Überdachung/Wetterschutz. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, in welcher baulichen Qualität. Es steht jedoch fest, dass hier keine aufwendige architektonisch ansprechende Überdachung, die eine eigenständige Fachplanung (Architekt/Tragwerksplaner) nach sich ziehen würde, vorgesehen ist. Durch den Freianlagenplaner soll eine städtebaulich ansprechende aber kostenbewusste Lösung entwickelt werden.
Bei der Technischen Ausrüstung handelt es sich im Wesentlichen um ein Fahrgastinformationssystem und ggf. die Beleuchtung in Zusammenarbeit mit der Harz Energie.
Die in der überschlägigen Auftragswertermittlung über LPH 3 hinausgehenden Leistungen sowie die weiter aufgeführten Fachlose wie Baugrund und SiGeKo sollen separat zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden. Sie sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für die Baugrunduntersuchung ist vorgesehen, dass der spätere Planer der Verkehrsanlage eine Aufgabenbeschreibung für die Baugrunduntersuchung formuliert, auf deren Grundlage dann eine separate Verhandlungsvergabe erfolgt.
Die Finanzierung der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist gemeinsam mit verschiedenen Fördermittelgebern vorgesehen (Städtebau Förderungsmittel des Landes, Fördermittel der Landesnahverkehrsgesellschaft, Fördermittel des Regionalverbandes Großraum Braunschweig). Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten ist wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der späteren Planer.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb der Verhandlungsstufe dieses VgV-Verfahrens ist vom Bieter ein skizzenhafter Lösungsvorschlag darzustellen.
Diese Konzeptskizze soll insbesondere die "Herangehensweise" des Bieters an das Projekt aufzeigen.
Es ist vorgesehen, jedem vortragenden Bieter ein Pauschalhonorar von 2.000 EUR netto gegen direkten Rechnungseingang beim Auslober/Auftraggeber zu zahlen. Die zu erbringenden Vorschläge zur Konzeptidee sind der angebotenen Aufwandsentschädigung bezüglich Tiefe und Umfang anzupassen.
Die Bewertung findet gem. der übermittelten Bewertungsmatrix statt. Diese Konzeptskizze fällt unter den Punkt 3 der übermittelten Bewertungsmatrix. Der Bieter hat Anspruch auf die Aufwandsentschädigung, sofern er an allen Verhandlungsrunden sowie am Termin der Vergabeverhandlung teilgenommen hat und fristgerecht ein verbindliches finales Angebot eingereicht hat.