588101-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Kartierung ländlicher Gebiete – ÖFS Biotoptypenkartierung 2027
OJ S 164/2026 26/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
E-Mailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÖFS Biotoptypenkartierung 2027
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiolog*innen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. Die Kartierergebnisse der 191 landesweit zufällig verteilten, jeweils 100 Hektar großen Stichprobenflächen werden hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichte verwendet. Die 29 Referenzflächen dienen als Vergleichsflächen in Naturschutzvorranggebieten.
Kennung des Verfahrense9da3ae7-d13b-41f4-a290-a699c946d493
Vorherige Bekanntmachung487802-2022
Interne Kennung25;1002006792;EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT18LAR2C# a) Vor der Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber für den Bieter, dem der Zuschlag erteilt wer-den soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) durchführen, sofern der geschätzte Gesamtauftragswert - unter Berücksichtigung aller Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten soll - mindestens 50.000,00?EUR netto beträgt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtwert aller Lose, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an denselben Bieter vergeben werden. b) Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind insbesondere den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann36
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können36
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel01/FS-002 Steinhorster Becken
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0002
Titel02/FS-011 Lanfer
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0003
Titel03/FS-015 Westerwiehe
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0004
Titel04/FS-018 Mesum-Nord
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung04
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0005
Titel05/FS023 Hinternfelde
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung05
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0006
Titel06/FS-028 Bergisch Gladbach(City)
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung06
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0007
Titel07/FS-032 Holsterhausen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung07
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0008
Titel08/FS-040 Wardweide
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung08
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0009
Titel09/FS-047 Hervest
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung09
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0010
Titel10/FS-052 Günsen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0011
Titel11/FS-054 Herlsen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0012
Titel12/FS-056 Hohehäuser Mühle
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0013
Titel13/FS-063 Wittighöferheide
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0014
Titel14/FS-071 Lange Loh
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0015
Titel15/FS-072 Oberdahl
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0016
Titel16/FS-084 Mondschein
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung16
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0017
Titel17/FS-095 Butterfeld
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0018
Titel18/FS-097 Birke
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung18
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0019
Titel19/FS-102 Mülleck
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung19
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0020
Titel20/FS-106 Borgholz
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung20
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0021
Titel21/FS-107 Overberge
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung21
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0022
Titel22/FS-120 Paderborn
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung22
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0023
Titel23/FS-122 Bornheide
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung23
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0024
Titel24/FS-135 Mammuteiche
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0025
Titel25/FS-140 Harlinghausen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0026
Titel26/FS-153 Saeffelen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung26
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0027
Titel27/FS-154 Esch
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung27
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0028
Titel28/FS-160 Bettinghausen
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung28
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0029
Titel29/FS-169 Chorbusch
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung29
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0030
Titel30/FS-171 Alstedde
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung30
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0031
Titel31/FS-173 Langenbochum
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung31
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0032
Titel32/FS-177 Dorstfeld
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung32
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0033
Titel33/FS-180 Oelbachtal
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung33
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0034
Titel34/FS-186 Strunden
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung34
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0035
Titel35/FS-187 Wildpark
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung35
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
LosLOT-0036
Titel36/FS-188 Gremberg
BeschreibungIm Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung36
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/03/2027
Enddatum der Laufzeit15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung487802-2022
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsListe des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsFormblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsNur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YT18LAR2C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen§ 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer0204:05113-10001-62
PostanschriftLeibnizstraße 10
StadtRecklinghausen
Postleitzahl45659
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle - FB 15
E-Mailvergabestelle@lanuk.nrw.de
Telefon+49 2361-305-0
Fax+49 2361-305-59855
Internetadressehttps://www.lanuk.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer+49 251-411-0
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251-411-1691
Fax+49 251-411-2165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung45b4fd14-849f-4689-9f90-e8e62d75bfff  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/08/2026 18:26:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung588101-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe164/2026
Datum der Veröffentlichung26/08/2026