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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ÖFS Biotoptypenkartierung 2027
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiolog*innen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. Die Kartierergebnisse der 191 landesweit zufällig verteilten, jeweils 100 Hektar großen Stichprobenflächen werden hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichte verwendet. Die 29 Referenzflächen dienen als Vergleichsflächen in Naturschutzvorranggebieten.
Kennung des Verfahrens: e9da3ae7-d13b-41f4-a290-a699c946d493
Vorherige Bekanntmachung: 487802-2022
Interne Kennung: 25;1002006792;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT18LAR2C# a) Vor der Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber für den Bieter, dem der Zuschlag erteilt wer-den soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) durchführen, sofern der geschätzte Gesamtauftragswert - unter Berücksichtigung aller Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten soll - mindestens 50.000,00?EUR netto beträgt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtwert aller Lose, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an denselben Bieter vergeben werden. b) Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind insbesondere den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 36
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 36
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 01/FS-002 Steinhorster Becken
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 02/FS-011 Lanfer
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 03/FS-015 Westerwiehe
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 04/FS-018 Mesum-Nord
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 05/FS023 Hinternfelde
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 06/FS-028 Bergisch Gladbach(City)
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 07/FS-032 Holsterhausen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 08/FS-040 Wardweide
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 08
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 09/FS-047 Hervest
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: 10/FS-052 Günsen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: 11/FS-054 Herlsen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: 12/FS-056 Hohehäuser Mühle
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: 13/FS-063 Wittighöferheide
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: 14/FS-071 Lange Loh
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: 15/FS-072 Oberdahl
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: 16/FS-084 Mondschein
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: 17/FS-095 Butterfeld
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: 18/FS-097 Birke
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: 19/FS-102 Mülleck
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: 20/FS-106 Borgholz
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: 21/FS-107 Overberge
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: 22/FS-120 Paderborn
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: 23/FS-122 Bornheide
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: 24/FS-135 Mammuteiche
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: 25/FS-140 Harlinghausen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: 26/FS-153 Saeffelen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: 27/FS-154 Esch
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 27
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: 28/FS-160 Bettinghausen
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: 29/FS-169 Chorbusch
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: 30/FS-171 Alstedde
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 30
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: 31/FS-173 Langenbochum
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 31
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: 32/FS-177 Dorstfeld
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 32
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: 33/FS-180 Oelbachtal
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 33
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: 34/FS-186 Strunden
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 34
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0035
Titel: 35/FS-187 Wildpark
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 35
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0036
Titel: 36/FS-188 Gremberg
Beschreibung: Im Rahmen der ÖFS sollen im Jahr 2027 Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 36 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. Jede der 36 Stichprobenflächen bildet ein eigenes Los. Auf den ÖFS-Flächen ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen. Dabei sind für jede Kartiereinheit die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Daten in der vorgegebenen Form zu erheben. Die Kartierung erfolgt auf der gesamten Fläche der jeweils 100 Hektar großen Untersuchungsgebiete. Die Kartierungsarbeiten sind innerhalb der vorgegebenen Zeiträume gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen. Dabei sind insbesondere die phänologischen Besonderheiten der jeweiligen Höhenlage zu berücksichtigen. Die maßgeblichen Erfassungszeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Entnahme, den Transport und die Konservierung von Pflanzenmaterial zum Nachweis von Transgensequenzen im Rahmen eines GVO-Nachweises. Die Entnahme von Pflanzenmaterial erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Flächen; bewirtschaftete Ackerflächen sind hiervon ausgenommen. Nach Abschluss der Geländearbeiten sind die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung digital in der vom Auftraggeber bereitgestellten Erfassungssoftware zu erfassen. Die digitalisierten Daten (Geodaten und Sachdaten) sind anschließend in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten zu exportieren und an diesen zu übermitteln. Die Qualität der erhobenen und digitalisierten Daten wird durch den Auftraggeber anhand automatisierter Plausibilitätsprüfungen sowie einer fachlichen Kontrolle überprüft.
Interne Kennung: 36
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die 36 ÖFS-Flächen sind in ganz NRW verteilt. Die genauen Angaben hierzu können der veröffentlichten Excel-Tabelle "Anlage_1-Flächenkulisse 2027 u Los-Nr-21.08.26.xlsx" als Teil der Vergabeunterlagen entnommen werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 15/03/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 487802-2022
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Liste des Kartierpersonals mit Loszuordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verbindliche Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten Kartierpersonals Zum Nachweis: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen qualifizierten kartierenden Personen vorzulegen. Darüber hinaus ist für jede Person anzugeben, welchem bzw. welchen Los(en) sie zur Leistungserbringung zugeordnet wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ergänzend hierzu ist für den Bieter bzw. für das einzusetzende Personal darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Nachweis: Hierzu ist pro kartierende Person die Anlage "Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen" auszufüllen. Der vollständige Name der kartierenden Person ist an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die in diesem Formblatt gemachten Angaben beziehen sich auf sämtliche Lose, denen die jeweilige kartierende Person gemäß der oben genannten Liste (Ziffer 5.2 Buchstabe a) Nr. 1) zur Leistungserbringung zugeordnet wurde.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Formblatt "Erklärung Datenerfassung" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS Nachweis: Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge über-nehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt wer-den (siehe Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nur sofern zutreffend: Formular 534a_EU (Eignungsleihe) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung - nur soweit zutreffend: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 47 VgV ist zusätzlich die Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 2 VgV erlaubt es dem öffentlichen Auftraggeber, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern oder ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, sofern dabei die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Dokument Ausschreibungsbestimmungen (AB) (Auszug: Ziffer 7 der AB: Je Los ist die Schlussrechnung dem Auftraggeber frühestens zum 15.01.2028 und spätestens bis zum 15.03.2028 vorzulegen. Ziffer 8 der AB: Je Los ist eine Abschlagszahlung möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Jahr 2027 noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen) und den ergänzenden Vertragsbedingungen des Landes NRW (§§ 15 und 17 Formular 512_EU).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361-305-0
Fax: +49 2361-305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 45b4fd14-849f-4689-9f90-e8e62d75bfff - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2026 18:26:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 588101-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026