588422-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 224/2021 18/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MÜNCHENSTIFT GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: info@muenchenstift.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Offenes Verfahren_Technische Ausrüstung
Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Auftrag: MST_TGA_TAU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9, einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching die Errichtung eines neuen Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 258 Wohn- und Pflegeplätzen.
Das Baufeld umfasst eine Fläche von 8.550 m². Die BGF beträgt ca. 18.993 m².
Das Planungsgebiet schließt im Norden an das Gelände des TSV 1860 e.V. an. Im Osten grenzt das Grundstück an die Grünwalder Straße und im Süden an die Tauernstraße, vgl. den Lageplan im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans der Landeshauptstadt München Nr. 636, welcher im Anlagenkonvolut 1 den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Im Bebauungsplan sind die Baugrenzen dargestellt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Pflegeheim, bestehend aus den Bauteilen A bis E, siehe das Dokument "Uebersicht_Bestand.pdf" im Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen. Da bei dem Altbestand die Anforderungen der Pflege AV nicht mehr eingehalten werden konnten, wurden die Bestandsgebäude (Bauteile D und E) abgerissen und sollen nunmehr durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauteile A bis C wurden noch nicht abgerissen.
Die Gebäudegeometrie spiegelt die strukturelle Vorgabe des drei Wohngruppen-Models von MST wider.
Der Neubau muss den Effizienzhaus-Standard EH 40 plus einhalten.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren wurden durch den hiermit beauftragten TGA-Planer die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) erbracht. Die Leistungsphase 4 ist bis zum Verfahrensende voraussichtlich fertiggestellt.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI) einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und der Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Vorschläge zur Koordination und Schnittstellenmanagement innerhalb des Planungsteams und im Verhältnis zu anderen Projektbeteiligten / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand jeweils eines vergleichbaren persönlichen Referenzprojektes des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan mit Darstellung der vorgesehenen Kapazitäten pro Mitglied des Projektteams, monatsweise über die Projektdauer / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungen der LPH 5 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Ab-schnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 156-413309
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Zickler + Jakob Planungen GmbH & Co.KG / Tarnofsky & Kirmeier Großküchenplanung GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 900 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRF5J
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/11/2021