588584-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Druckereidienste – Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern
OJ S 164/2026 26/08/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Goethe Institut e.V.
E-Mail: johanna.ring@goethe.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern
Beschreibung: Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Produktion von gedrucktem Prüfungsmaterial sowie dessen Weiterverarbeitung gemäß den Vorgaben des Goethe-Instituts. Angestrebt wird der Vertragsschluss mit drei (3) Vertragspartnern. Die Einzelaufträge werden im Rahmen von Mini-Wettbewerben auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Vertragsdauer für die Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung durch Ausschöpfung, wenn die Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto) erreicht ist.
Kennung des Verfahrens: 636d7afa-0eaf-461d-a5cb-041046efdfce
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern
Beschreibung: Der Goethe-Institut e.V. hat die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Produktion von gedrucktem Prüfungsmaterial sowie dessen Weiterverarbeitung gemäß den Vorgaben des Goethe-Instituts durchgeführt. Es handelt sich um einen Vertragsschluss mit drei (3) Vertragspartnern. Die Einzelaufträge werden im Rahmen von Mini-Wettbewerben auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Vertragsdauer für die Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung durch Ausschöpfung, wenn die Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto) erreicht ist.
Interne Kennung: Bereich 41 - RV Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dieser Vertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Er läuft zwei (2) Jahre und verlängert sich bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Ende gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: 
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Frist gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Goethe Institut e.V.
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 900 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Rahmenvereinbarung: 
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 900 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Pinsker Druck und Medien GmbH
Angebot: 
Kennung des Angebots: RV_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: RV_Druck
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 24/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Goethe Institut e.V.
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Kastner AG
Angebot: 
Kennung des Angebots: RV_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: RV_Druck
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 24/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Goethe Institut e.V.
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Produkt 3 GmbH & Co. KG
Angebot: 
Kennung des Angebots: RV_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag: 
Kennung des Auftrags: RV_Druck
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 24/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Goethe Institut e.V.
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 376898-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: RV_Druck
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Änderung ist gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB gerechtfertigt. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert. Nach Erwägungsgrund 109 der RL 2014/24/EU bezeichnet der Begriff „unvorhersehbare Umstände“ Umstände, „die auch bei einem nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der […] bewährten Praxis im betreffenden Bereich […] nicht hätten vorausgesagt werden können.“ Im Einzelnen: • Dass eine Produktaktualisierung oder eine Anpassungsmöglichkeit der Einzelabrufmenge erforderlich werden würde, war für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar. Der Bedarf des Goethe Institut e.V. war in den Jahren zuvor stets zuverlässig gleichgeblieben. Es bestand somit eine bewährte Praxis. Hierfür spricht auch, dass sich der Bedarf über die ersten zwei Jahre der Geltung der Rahmenvereinbarung nicht verändert hat. • Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung ändert sich durch die Änderung nicht, da es sich weiterhin um die Produktion und Lieferung von gedrucktem Prüfungsmaterial, insbesondere von Prüfer- und Kandidatenblättern und Baukästen handelt. Dem Auftraggeber wird durch die Änderung lediglich ermöglicht, den genauen Inhalt der Druckaufträge, insbesondere hinsichtlich der Baukästen, und der Einzelabrufmengen entsprechend des neuen Bedarfs anzupassen. Weder wird die geschuldete Leistung durch eine andersartige Leistung ersetzt, noch ändert sich die Art der Beschaffung grundlegend (vgl. Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU). Diese Regelung ist daher einschlägig. Für den Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB gilt zudem: Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB darf die Vergütung in diesen Fällen den Wert des ursprünglichen Auftrages um nicht mehr als 50 % übersteigen. Der Wert des ursprünglichen Auftrags ist in diesem Fall die in § 7 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung festgelegte Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto). Dieser Höchstwert wurde durch die Änderung nicht betroffen und ist nach wie vor gleich, sodass § 132 Abs. 2 S. 2 GWB eingehalten wird. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Auftragsänderung auf den Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB gestützt werden. Die Zulässigkeit der Änderung wird im vorliegenden Fall auch durch die Regelung des § 132 Abs. 3 GWB bestätigt. Denn es handelt sich um eine Änderung, die die Voraussetzungen des § 132 Abs. 3 GWB erfüllt. Diese sind, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 GWB nicht übersteigt (Nr. 1) und nicht mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt (Nr. 2). Alle drei Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Dass der Gesamtcharakter des Auftrags gleichbleibt, wurde bereits oben unter 2. dargestellt. Der Höchstwert von 900.000 EUR (netto) wird durch die Änderung der Rahmenvereinbarung nicht geändert. Der Wert der Änderung beträgt somit 0 EUR und überschreitet damit weder die Schwellenwerte nach § 106 GWB, noch beträgt er mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Mitte des Jahres 2026 ergab sich eine zum Zeitpunkt der Durchführung des Vergabeverfahrens zum Abschluss der Rahmenvereinbarung für den Auftraggeber nicht vorhersehbarer Bedarf, Anpassungen an den Details der Druckleistungen zur Produktaktualisierung insbesondere der Baukästen sowie an der Einzelabrufmenge vorzunehmen. Hintergrund sind notwendige Anpassungen, die neben einer Aktualisierung der Prüfungsinhalte auch eine Neustrukturierung des Materials umfassen (d.h.: anstelle von mehreren Baukästen ist das Material nun in einem Baukasten zusammengefasst); daraus ergibt sich sowohl eine Veränderung der Einzelteile (d.h. der Anzahl der im Baukasten enthaltenen Karten) als auch der Bedarf, das sich derzeit im Umlauf befindende Material an allen Standorten zu ersetzen, sodass die Auflage sich signifikant erhöht. Aufgrund dieser tiefgreifenden Überarbeitung an einem für das Goethe-Institut e.V. sehr wichtigen Produkt entsteht auch eine erhöhte Notwendigkeit der Qualitätsüberprüfung, sodass auch die Abgabe einer Arbeitsprobe bzw. eines Ansichtsexemplars erforderlich wird. Da nach den Vergabeunterlagen eine eine Anpassung der Lieferfrequenz und des Umfangs der Lieferungen der Baukästen nicht vorgesehen waren, mussten die Vergabeunterlagen entsprechend angepasst werden. Um dem angepassten Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, musste zudem die Möglichkeit einer ergänzenden/aktualisierenden Preisabfrage (über den vorherigen Maximalpreis hinaus) im Mini-Wettbewerb geschaffen werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Goethe Institut e.V.
Registrierungsnummer: DE129 516 430
Abteilung: Bereich 41
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18 Oskar-von-Miller-Ring 18 Oskar-von-Miller-Ring 18
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: johanna.ring@goethe.de
Telefon: +49 8925921-107
Internetadresse: https://www.goethe.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Pinsker Druck und Medien GmbH
Registrierungsnummer: HRB 1784, HRB des Amtsgerichts Regensburg
Stadt: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@pinsker.de
Telefon: +49-8751-8619-0
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr.:DE 812 44 99 16
Abteilung: Vergaberecht München
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergaberecht@heussen-law.de
Telefon: +4989290970
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:02289499-0
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10 Bundeskanzlerplatz 2-10 Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2889499-562
Fax: +49 2889499-163
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Kastner AG
Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE 13 10 14028
Stadt: Wolnzach
Postleitzahl: 85283
Land, Gliederung (NUTS): Pfaffenhofen a. d. Ilm (DE21J)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kastner.de
Telefon: +49 8442 9253-0
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Produkt 3 GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: USt-IDNr.:DE 283964986
Stadt: Karlsfeld
Postleitzahl: 85757
Land, Gliederung (NUTS): Dachau (DE217)
Land: Deutschland
E-Mail: info@produkt-3.de
Telefon: +49 8131 33 99 2-0
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d5c37f7-a879-49d3-89a4-1efe7747b51e  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2026 12:30:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 588584-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026