Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Eberswalde gibt das Amtsblatt für die Stadt Eberswalde gemäß § 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen des Landes Brandenburg heraus, welches sich aus einem amtlichen und einem nichtamtlichen Teil zusammensetzt. Das Amtsblatt wird nicht durch die Stadt Eberswalde verlegt. Bedingt durch das Auslaufen des Vertrages mit dem bisherigen Verleger werden Herstellung/Satz, Layout, Druck und Verteilung des Amtsblattes für die Stadt Eberswalde ab dem 01.01.2023 neu vergeben.
Der Gesamtumfang je Ausgabe umfasst derzeit 22.500 Exemplare.
Das Amtsblatt erscheint mindestens zehnmal pro Jahr. Die Möglichkeit zur Produktion von kurzfristigen Sonderamtsblättern soll ebenfalls bestehen. Bedingt durch die Einhaltung von Veröffentlichungsfristen ist der Auftrag absolut termingetreu zu fertigen. Ebenfalls muss das Amtsblatt in allen Kalendermonaten des Jahres ausgeführt werden können, insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr ist dies zu beachten.