588681-2026 - Ergebnis
Deutschland – Kraftfahrzeuge – EWA Leasing 2026
OJ S 164/2026 26/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
E-Mailpolizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEWA Leasing 2026
BeschreibungDie Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) Fahrzeuge der Klassen Pkw Kombi, der SUV sowie Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 7 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 7 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 648 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden im Los 1 und 5 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2, 3, 4 und 6 über 48 Monate und im Los 7 über 60 Monate geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2027 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens69419132-c442-41a3-b232-e18c022547de
Interne KennungTLS011-446-2026-11V-1-4
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY4BV#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPkw Kombi uniformiert
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltverträglichkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0002
TitelPkw SUV uniformiert
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltverträglichkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0003
TitelPkw SUV uniformiert mit batterieelektrischem Antrieb
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0004
TitelTransporter uniformiert
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung04
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltverträglichkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0005
TitelTransporter uniformiert für den Einsatz auf Bundesautobahnen
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung05
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltverträglichkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0006
TitelPkw SUV neutral mit batterieelektrischem Antrieb
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung06
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl90
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
LosLOT-0007
TitelTransporter neutral
BeschreibungAnforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6: mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens 5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens (=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75, maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los 6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens (=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung07
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNauheimer Straße 101  
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße 136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltverträglichkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibungvgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für alle Lose.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser BekanntmachungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_1
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_1
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBMW AG
Angebot
Kennung des Angebots3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_2
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_2
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_3
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_3
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_4
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_4
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_5
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_5
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBMW AG
Angebot
Kennung des Angebots2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_6
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_6
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsTLS011-446-2026-11V-1-4_7
TitelTLS011-446-2026-11V-1-4_7
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A1554-47
PostanschriftNauheimer Straße 101
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailpolizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Telefon+49 71123-020
Fax+49 7112302-1099
Internetadressehttps://pptls.polizei-bw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-0
Fax+49 721926-3985
Internetadressehttp://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungMercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB776509
PostanschriftSiemensstr. 7
StadtStuttgart
Postleitzahl70469
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen-leasing@mercedes-benz.com
Telefon+4971125747132
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0007
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBMW AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 42243
PostanschriftLilienthalallee 26
StadtMünchen
Postleitzahl80939
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailbehoerdenausschreibungen@bmw.de
Telefon+49 8938220
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0006
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8cb29083-9301-41a7-9332-ce4ba89229d9  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/08/2026 12:27:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung588681-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe164/2026
Datum der Veröffentlichung26/08/2026