Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten (Bauabschnitt 1) durch die Fa. Lupp, konnte die 4+0-Verkehrsführung für den Abbruch und Neubau des Teilbauwerks 2 der Talbrücke Langenschwarz (Bauabschnitt 2) bereits im Februar 2021 eingerichtet werden. Dabei musste auch die Gelbmarkierung gemäß dem VZ-Plan Nr. 2, Anordnungs-Nr.: 202-2019-11-2 aufgebracht werden. Der Verkehrssicherungsvertrag hat die Einrichtung des VZ-Plan Nr. 2 im April/Mai 2019 vorgesehen.
Aufgrund der Ausführung der Gelbmarkierung in der ungünstigen Jahreszeit (01.11- 31.03, aufgrund der Witterung keine Gewährleistung), mit niedrigen Temperaturen, Salzbeaufschlagung usw., kam es zu Schäden an der Gelbmarkierung. Die Gelbmarkierung musste daher am 01.05.2019 nachmarkiert werden, um die Verkehrssicherheit auf der A7 zu gewährleisten. Aufgrund der Ausführung der Markierungsarbeiten im Februar 2019 sind die Kosten für die Nachmarkierung vom AG zu tragen.
Der Nachtrag beinhaltet daher die zusätzliche Anfahrt der Markierungskolonne.