Beschreibung der Beschaffung
FFP2 Atemschutzmaske als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Konformität mit den Kriterien der aktuellen harmonisierten Norm EN 149:2001+A1:2009 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
Verwendbarkeit: nur Einweg
Ohne Ausatemventil
Hautverträgliches Material; geruchsneutral
Gute Trage- und Kombinationsfähigkeit mit Korrektur- und Augenschutzbrillen
Kopfbänderung einstellbar oder selbsteinstellend; Positionshaltung der Atemschutzmaske auch unter Belastung
Hoher Tragekomfort auch bei längerem Tragen gemäß Norm EN 149
Alle Aufschriften, Kennzeichnungen, Begleitdokumente sowie Begleitunterlagen (z. B. Informationen des Herstellers) gemäß den Anforderungen der Verordnung der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der EN 149:2001 + A1:2009; die Informationen des Herstellers (vgl. Ziffer 1.4 Anhang II der v. g. Verordnung in deutscher Sprache; Produktbeschreibungen, Zertifikate und Lieferantenangaben sind in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (chargenweiser Abruf auf der Homepage des Bieters).
Hygienische Einzelverpackung
Haltbarkeit: mindestens 3 Jahre ab Zuschlag
Standardgröße für Erwachsene
Etwaige zusätzlich anfallende Anforderungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen.