1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos, Biotope und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung
Beschreibung: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt. Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein: Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028 Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029
Kennung des Verfahrens: dabf99e6-617d-476f-abe3-06f54ca59a02
Interne Kennung: 1114/008/00121
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistungen werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Vergabestelle im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Es handelt sich bei diesem Vergabeverfahren um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in die Phase des Teilnahmewettbewerbs und die Angebots- bzw. Verhandlungsphase aufteilt. In der Phase des Teilnahmewettbewerbs wird zunächst nur die Eignung aller Teilnehmerinnen geprüft und gewertet. Die Teilnahme erfolgt aufgrund von Teilnahmeanträgen der interessierten Unternehmen (vgl. § 17 Absatz 1 VgV). Diese Teilnahmeanträge werden bewertet und nur die drei Punktbesten werden anschließend aufgefordert an der Angebotsphase teilzunehmen (vgl. § 17 Absatz 4 in Verbindung mit § 51 Absätze 1 und 2 VgV). Im Rahmen der Angebotsphase werden die Teilnehmerinnen aufgefordert ein umfassendes vollständiges Angebot abzugeben. Die Anzahl der Teilnehmerinnen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist in diesem Verfahren gemäß § 51 VgV Abs. 2 auf drei beschränkt. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Punktgleichheit in Ausnahmefällen auch mehr als drei Teilnehmerinnen zugelassen werden können.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90710000 Umweltmanagement
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen werden vornehmlich in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee stattfinden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vertragsverhältnis wird als Stufenvertrag ausgestaltet. Der Vertrag soll ein Vertragsverhältnis schaffen, das die erforderlichen Leistungen für die Untersuchungen der Meeresumwelt der Schutzgüter Benthos und Fische für die zukünftig nach dem jeweils aktuellen Flächenentwicklungsplan in den Zonen 2 bis 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zentral vorzuuntersuchenden Flächen abdeckt. Es ist daher zeitlich auf den Ausbaupfad nach § 1 Abs. 2 WindSeeG und auf die vertragsgegenständlichen Untersuchungen der vom Flächenentwicklungsplan festzulegenden Flächen beschränkt (vgl. Flächenentwicklungsplan 2025 für die deutsche Nordsee und Ostsee vom 30. Januar 2025, Anhang Abbildung 8: Festlegungen Nordsee). Zur Berücksichtigung etwaiger Kosten- und Preisentwicklungen wird vertraglich eine Preisgleitklausel vereinbart.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4). Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
Betrug: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Erklärung entsprechend § 124 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 5.2)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt per Eigenerklärung (Anlage B_Eigenerklärung Eignung, Punkt 4)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos, Biotope und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung
Beschreibung: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt. Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein: Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028 Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029
Interne Kennung: 1114/008/00121
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90710000 Umweltmanagement
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen werden vornehmlich in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee stattfinden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eine Übersicht aller Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage A_Hinweise zum Verfahrensablauf_Eignungsbeschreibung unter Punkt 3.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Teilnahmeantrag Referenzen beigefügt werden. Es werden zunächst keine direkten Referenzschreiben gefordert, Sie legen zunächst im Formblatt „Anlage B_Referenzen" die geforderten Angaben dar (vgl. hierzu auch 3.2.3). Im Zweifel behält sich allerdings auch hier die Auftragnehmerin vor, entsprechende Nachweise nachzufordern. Referenzen können verschiedenen Themengebieten abdecken. Insgesamt gibt es 7 verschiedene vorgegebene Themengebiete. Eine Liste der Themen findet sich in Punkt 3.2.2 dieses Dokuments. Referenzen können neben Schnittmengen zu verschiedenen Themengebieten, darüber hinaus auch verschiedene Bezüge aufweisen. Referenzen können Bezüge aufweisen zu: • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Strategische Umweltprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2001/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 11 vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Untersuchungen zum Zweck von Überwachungsmaßnahmen oder Monitoring als Folge der vorgenannten Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen und der darauf beruhenden Zulassungen bzw. Pläne. Allgemein gilt: a. Sie können maximal fünf Referenzen darlegen. Alle darüber hinaus eingereichten Referenzen finden im weiteren Bewertungsverfahren keine Beachtung. Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen. b. Jede Referenz kann zu mehreren Themen dargelegt werden. c. Jede Referenz kann mehrere Bezüge aufweisen. d. Sind die Themen und die Bezüge zu den erklärten Referenzen nicht eindeutig kenntlich gemacht, so erhält diese Referenz in der Bewertung null Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem die Teilnehmer die Leistung erbringen wollen und geht ebenfalls in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Das entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie zum Nachweis hierzu (falls vorhanden) die entsprechenden untenstehenden Zertifikate Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Aspekten und tabellarischen Punkteschlüssel: • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 • Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bewerberinnen ebenfalls in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Dies entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie hierzu (falls vorhanden) ein gültiges Zertifikat eines nach ISO 9001 zertifizierten QM-Systems Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zur Darlegung der Fähigkeiten, des sich bewerbenden Unternehmens, fließt ein von der Teilnehmerin vorzulegendes Personal- und Geräteeinsatzkonzept in die Bewertung ein. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie die Leistung vom Unternehmen grundsätzlich mit den im Unternehmen bzw. den in den eingebundenen Nachunternehmen vorhandenen Kapazitäten und Fähigkeiten erbracht werden kann. Dies gilt besonders für die Durchführung unter den schwierigen Bedingungen in der AWZ in den Zonen 2 - 5. Zudem soll im Personal- und Geräteeinsatzkonzept darauf eingegangen werden, unter welchen Gesichtspunkten die Fachkräfte und Spezialisierungen (Erfahrung und Ausbildung; Angestellte oder Freiberufler), welche die Untersuchungen durchführen sollen, zusammengesetzt werden. Zur Sicherstellung der durchgehenden Verfügbarkeit von Untersuchungskapazitäten, ist ebenfalls darzustellen, welche Gerätekapazitäten im Unternehmen vorhanden sind und wie diese zum Zwecke der Leistungserbringung eingesetzt werden können. Es ist dabei auf die Priorisierung von konkurrierenden Aufträgen im Unternehmen einzugehen. Die Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte für das Kriterium Personal- und Geräteeinsatzkonzept hängt dabei von der Gewichtung des Kriteriums ab. Die Gewichtung 14 liegt bei 30 % (vgl. hierzu auch Kapitel 2). Daraus ergibt sich für dieses Kriterium eine Maximalpunktzahl von 105 Pkt. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach Übereinstimmung des eingereichten Konzeptes mit den Vorgaben des StUK4 und auch darüber hinaus. Der Umfang des Konzepts
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Eine detaillierte Beschreibung der Bewertungsmethodik für die Teilnahmeanträge können Sie dem Dokument "Anlage A_Hinweise zum Verfahrensablauf_Eignungsbeschreibung" in Kapitel 2 entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Registrierungsnummer: 991-01889-13
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 53113
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5344b021-87d6-4233-942a-e96f9ad9455b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/08/2026 17:00:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 590004-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026