590149-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 225/2021 19/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung und Anpassung eines Labor-Informations- und Management-System (LIMS)
Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/996
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung und Anpassung eines Labor-Informations- und Management-System (LIMS)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 336 136,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket, 48517000 IT-Softwarepaket, 48983000 Entwicklungssoftwarepaket, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware, 72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72243000 Programmierung, 72262000 Software-Entwicklung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Meereschemische Labor Schifffahrt und Umwelt Schifffahrt und Umwelt“ gehört zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Im Labor werden Proben aus Nord- und Ostsee analysiert. Dabei werden einerseits Daten aus unterschiedlichen Messkampagnen erhoben aber auch Online-Daten aus Messnetzen (z.B. Schiffsemissionsmessnetz) und Auftragsanalysen (Ölforensik, Schwefel in Bunkeröl) durchgeführt. Probenvorbereitung, Probennahme und Datenprozessierung erfolgt derzeit für jedes Labor einzeln und individuell.
Die Besonderheit im Bereich des Monitorings stellt die Tatsache dar, dass die Probenahme und ein Teil der Analytik auf See erfolgen. Während einer Seereise muss das LIMS auch ohne Internetverbindung zumindest teilweise zur Verfügung stehen. Die Seereisen stellen Kampagnen dar und müssen mit Hilfe des LIMS vorbereitet und nachbereitet werden können.
Im Bereich des Monitorings ist auch das Monitoring der Radioaktivität angesiedelt. Die dort ablaufenden Prozesse unterscheiden sich jedoch teilweise stark vom Standardprozess. Daher beziehen sich die Anforderungen überwiegend auf die Meereschemie.
Das LIMS soll einen Überblick über den technischen Stand der einzelnen Messgeräte/Messsysteme und deren Module/ Komponenten und Konfiguration schaffen. Weiterhin soll das LIMS als Planungstool für Wartungen dienen. Dazu werden Datenbankfunktionen benötigt, die Wartungsintervalle, technischen Stand, anstehende Aufgaben etc. übersichtlich darstellen.
Aus der Messung von Luftschadstoffen und Wetterinformationen (Windrichtung und Windgeschwindigkeit) an mehreren ortfesten Messstationen an der deutschen Nord- und Ostseeküste sowie den Positionsmeldungen von Schiffen (mittels Auswertung der AIS-Signale) ermittelt ein MATLAB-Programm auf Basis von Grenzwertüberschreitungen potentielle Fälle von Regelverstößen beim Treibstoffeinsatz und schreibt die Ergebnisse zeilenweise in eine TXT-Datei.
Das Ergebnis kann eine automatische und eindeutige Zuordnung zu einem Schiff ergeben. In diesen Fällen erfolgt gelegentlich eine Überprüfung der Korrektheit des Zuordnungsverfahrens. Sofern trotz der Überschreitung von Grenzwerten keine eindeutige automatische Zuordnung möglich ist erfolgt eine Analyse des Falls durch den Menschen sowie ggf. eine Korrektur der Zuordnungsdaten.
Das MATLAB-Programm soll kein Bestandteil des LIMS werden. Das LIMS soll lediglich die Daten des MATLAB-Programms über eine Schnittstelle (ggf. auch mehrfach, z. B. nach einer Korrektur) einlesen können.
Der Bereich Ölforensik und Schwefel im Bunkeröl ähnelt einem Auftragslabor. Es werden in erster Linie angelieferte Proben analysiert. Allerdings geht das Datenmanagement über die reine Probenbearbeitung hinaus. Ein sog. "Fall" ist ein komplexerer Vorgang dem eine größere Anzahl Proben zugeordnet sein kann und zu dem fall- (und nicht nur proben-) bezogene Daten und Dokumente verwaltet werden müssen.
Eine Datenzusammenführung und Bereitstellung existiert nicht. Eine Datenbereitstellung kann nur durch die jeweiligen Labormitarbeiter erfolgen. Die Bereitstellung erfordert somit zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Ziel:
Beschaffung und BSH-spezifische Anpassungen eines Labor-Informations- und Management-Systems (LIMS).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Diverse Qualitätskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 249-619845
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0800Z12-1114/002/996
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung und Anpassung eines Labor-Informations- und Management-System (LIMS)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AAC Infotray AG
Ort: Winterthur
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 336 136,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Leitwegs-ID- des BSH lautet: 991-01889-13.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen.
Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do .
Rechnungszugang und Fälligkeit
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen,
insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden,
gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76 53123
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
gemäß 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2021