Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Am wirtschaftlich günstigsten ist zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Da mit zunehmender Produktivstundenzahl im Objekt ein tendenziell besseres Reinigungsergebnis erzielt wird, werden Mehrpreise gegenüber dem Mindestbietenden dann als wirtschaftlich günstiger angesehen, wenn jede angebotene Zusatzleistungsstunde unter dem Stundenverrechnungssatz des Mindestbietenden liegt.
Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, werden nicht berücksichtigt (§ 60 VgV). Auffallend niedrige Stundenverrechnungssätze werden gesondert geprüft.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPL6X7