5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: St.-Martini-Grundschule, Schulstraße 13
Stadt: Geldern-Veert
Postleitzahl: 47608
Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebot für die Gesamtleistung einschl. Nebenkosten
Beschreibung: Gewertet wird das Honorarangebot netto (incl. Nebenkosten) gemäß Honorarangebotsblatt. Es wird die volle Punktzahl für das niedrigste Honorarangebot vergeben. An die übrigen Bieter werden Punkte gem. der Formel (100 x 330 P) : (100 + % Abweichung gegenüber dem niedrigsten Honorarangebot) vergeben. Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument 01_Informations-unterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Stundensätze
Beschreibung: Gewertet werden die im Honorarangebotsblatt abgefragten Stundensätze. Aus allen im Honorarangebotsblatt anzugebenen Stundensätzen wird ein Durchschnittsstundensatz ermittelt. Es wird die volle Punktzahl für den niedrigsten Durchschnittsstundensatz vergeben. An die übrigen Bieter werden Punkte gemäß der Formel (100 x 330 P) : (100 + % Abweichung gegenüber dem niedrigsten Durchschnittsstundensatz). Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des verantwortlichen Projektbearbeiters
Beschreibung: Es muss mindestens 1 mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbares Referenzprojekt für die/den verantwortlichen Projektbearbeiter/in, das jeweils in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde, vorgelegt werden. Es ist also mindestens das Referenzblatt 4.1 auszufüllen. Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt in dem Zeitpunkt, in dem die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen wurde. Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, sofern bei diesem Planungsleistungen im Leistungsbild TGA ALG 1,2,3,4,5,6,7 und /oder 8 im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung folgender Gebäudearten erbracht wurden: - Schulen, Hochschulen, Institutsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Pflegeheime, Wohnheime, Kindertagesstätten, Einzelhandel, Einkaufszentren, Gastgewerbe / Hotels. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des fünfjährigen Zeitkorridors ist der Monat November 2024. Spätestens im Monat November 2024 muss also das Referenzobjekt abgeschlossen, d.h. die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen worden sein. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, zu denen der Bieter sämtliche im Formblatt 1.11 unter Ziffern 4.1 und wahlweise 4.2 aufgeführten Angaben gemacht hat. Hierzu hat der Bieter für jedes Referenzprojekt zunächst das Bauvorhaben unter dem Punkt "Referenzprojekt" identifizierbar mit dessen Bezeichnung und Anschrift zu benennen. Es sind zudem die Namen des/der Auftraggebers/in und des Ansprechpartners der/des Auftraggebers/in samt Kontaktdaten für etwaige Rückfragen anzugeben. Für eine wertungsfähige Referenz ist unter dem Punkt "Gebäudeart" zwingend eine solche der vorgenannten vergleichbaren Gebäudearten anzugeben. Außerdem ist der Netto-Auftragswert/das Honorar (nicht die Bausumme) für die im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen, der Leistungszeit- raum sowie der Zeitpunkt, zu dem die bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen wurde, anzugeben. Zudem sind bei jedem Referenzprojekt die erbrachten Leistungsphasen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (ALG 1 - 8) anzugeben. Schließlich ist anzugeben, ob das jeweilige Referenzprojekt zudem Wärmepumpenanlagen und/oder das Bauen im laufenden Betrieb beinhaltete/betraf. Es können auch mehr als die vorgenannte Mindestzahl der Referenzprojekte vorgelegt werden, wozu dann das Referenzblatt unter Ziffer 4.2 des vorliegenden Formblatts 1.11 zu verwenden ist. Es wird von den eingereichten Referenzen das bestbewertete Referenzobjekt der/des verantwortlichen Projektbearbeiters/in in die Gesamtbewertung einbezogen. Hinsichtlich der Detail zur Auswertung wird auf die im Dokument "01_Informationsunterlagen-unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung der Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Projektmitarbeiter sowie Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Unterlage einzureichen, mit der er zum einen die Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter darstellt und zum anderen Maßnahmen beschreibt, die er in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten. Diese Unterlage hat der Bieter eigens zu erstellen. Dieses vom Bieter zu erstellendes Dokument soll bezogen auf die vorliegend jeweils ausgeschriebenen Leistungen die folgenden Inhalte und Strukturen darstellen: - die Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter; - Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation mit den anderen am Projekt Beteiligten (Integrale Planung); - Maßnahmen zum Konfliktmanagement; - Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Termine; - Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Kostenziele - Benennung der vorhandenen Software (z. B. AVA, CAD, Terminplanung). Folgende Merkmale führen zu einer hohen Bewertung der eingereichten Darstellung: - Die Darstellung beinhaltet sämtliche der oben genannten Punkte; - Die Darstellung weist einen deutlich erkennbaren Projektbezug auf; - Die Darstellung weist einen hohen Detaillierungsgrad auf; - Die Darstellung ist logisch und nachvollziehbar. Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Absatz 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gelderner Bau Gesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)