590367-2021 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: IT-Softwarepaket
OJ S 225/2021 19/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: staatliche Behörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag Software Veeam 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000262
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48517000 IT-Softwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für neun Universitäten, 14 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Klinikum der Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Augsburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Erlangen (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Regensburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Würzburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, der bayerischen Staatsbibliothek und die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von Lizenzen zur Nutzung von Veeam Produkten durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 832 895,78 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48517000 IT-Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für neun Universitäten, 14 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Klinikum der Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Augsburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Erlangen (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Regensburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Würzburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, der bayerischen Staatsbibliothek und die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von Lizenzen zur Nutzung von Veeam Produkten durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der festgesetzte Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt 4.832.895,78 € netto. Unabhängig von der festgelegten Vertragslaufzeit endet der Rahmenvertrag spätestens mit Erreichen dieses Höchstwertes.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 181-468241
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Software Veeam 2021
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 832 895,78 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 832 895,78 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/11/2021