590368-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Lizenzen besonderes Behördenpostfach beBPo
OJ S 173/2025 10/09/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestfalen IT (Zweckverband)
E-Mailvergabestelle@sit.nrw
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLizenzen besonderes Behördenpostfach beBPo
BeschreibungDie Südwestfalen-IT nutzt seit mehreren Jahren das Produkt BeBPo des Herstellers FP Digital. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über 48 Monate mit FP Digital zur Lieferung der entsprechenden Lizenzen abzuschließen.
Kennung des Verfahrens4dc2361d-3139-4f1a-b06a-a81982edec0d
Interne Kennung146-V-2025-EU-BL RV
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHemer
Postleitzahl58675
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YYV58VC
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLizenzen besonderes Behördenpostfach beBPo
BeschreibungDie vorliegende Beschaffung baut auf dem bestehenden Systembestand des besonderen Behördenpostfaches (beBPo) auf. Daher ist weiterhin eine verzugslose Beschaffungsmöglichkeit der erforderlichen Lizenzen bei FP Digital notwendig, um eine nahtlose Integration und eine reibungslose Fortführung der bestehenden Infrastruktur zu gewährleisten.
Interne Kennung146-V-2025-EU-BL RV
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHemer
Postleitzahl58675
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSüdwestfalen IT (Zweckverband)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge350 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungEin Wechsel des Lieferanten würde aus Sicht der SIT zu erheblichen Mehrkosten führen,da doppelte Serverinfrastrukturen,zusätzliche Einrichtungs- und Programmieraufwände sowie doppelte Grundlizenzkosten erforderlich wären u teilweise beschafft werden müssten.Dies würde die Wirtschaftlichkeit für die SIT erheblich beeinträchtigen. Ein Wechsel ist nicht möglich,da die bestehende Lösung bei der SIT u ihren Verbandsmitgliedern bereits in Betrieb ist.Der parallele Betrieb zweier Systeme würde zu erheblichen Koordinations- und Integrationsproblemen führen.Es ist technisch nicht möglich,ein beBPo-Postfach an zwei Gateways anzubinden.Die beBPo-Postfächer liegen nicht auf einem eigenen Server der SIT,sondern bei einem Intermediär.Das Gateway ist dafür zuständig, die Verbindung zwischen dem Intermediärspostfach und dem gesicherten Netz der SIT herzustellen und somit den SIT-Kunden Zugriff auf die Nachrichten zu ermöglichen.Nachrichten können beim Intermediär nur einmal abgerufen werden u gelten danach als zugestellt. Über das Gateway wird zudem eine Schnittstelle bereitgestellt,die es ermöglicht,beBPo-Mails aus bestimmten Fachverfahren zu versenden.Ein Parallelbetrieb würde dazu führen, dass mehr beBPo-Postfächer angelegt werden müssten als es beim Einsatz einer einzelnen Lösung der Fall wäre.Dieses Vorgehen würde dem EGVP-Standard widersprechen.Dieser legt fest, dass pro Kommune nur ein beBPo-Postfach je Anwendungszweck (Hauptpostfach, Schulen, Gutachterausschuss) anzulegen ist.Hintergrund ist, dass beim Versand von EGVP-Nachrichten das Empfängerpostfach aus dem SAFE-Verzeichnisdienst gewählt werden muss.Viele Postfächer würden dieses Verzeichnis erweitern.Zudem ist die Multi-User-Fähigkeit,die für Vertretungen benötigt wird,nicht mehr gegeben,wenn die Mitarbeiter derselben Behörde ihre beBPo-Konten über unterschiedliche Gateways abrufen. Bei beBPo handelt es sich um einen Teil der Infrastruktur des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP).Die Nachrichten enthalten äußerst sensible Informationen. Der Kommunikationsweg erfolgt nur über verschlüsselte Nachrichten innerhalb des EGVP u ist nach außen abgeschottet.Die Einbindung eines EGVP-fähigen Gateways unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen u erfordert hohen Programmieraufwand.Zudem müssen Fristen und Anweisungen von Gerichten zeitnah durch die Kommunen umgesetzt werden,was eine Mehrbenutzerfähigkeit zwingend erforderlich macht:Einerseits muss eine Zugriffsmöglichkeit für Vertretungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall gegeben sein.Zugleich muss sichergestellt sein, dass Nachrichten nicht von Unbefugten gelesen werden.Andere am Markt verfügbare Lösungen sind entweder nur als Einzelplatzlösung erhältlich o erfordern erhebliche Anpassungen in Form von Eigen-Programmierungen.Hierfür bestehen weder personelle Ressourcen noch liegen die Fachkenntnisse bei der SIT vor.Die Leistungen sind nicht nur in die IT-Infrastruktur der SIT und deren Verbandskommunen eingebunden,sondern auch in die betriebliche Organisation der Kommunen (Multi-User-Fähigkeit).Ein zweites Verfahren würde den Arbeitsalltag der Kommunen massiv erschweren.Sachbearbeitende müssten sich mit zwei Benutzeroberflächen u unterschiedlichen Abläufen auseinandersetzen.Die Frage,welches System für welchen Fall verwendet wird,würde zu Verzögerungen und Unsicherheiten führen.Vertretungssituationen wären nicht lösbar,da nicht jede Person in beiden Systemen ausreichend geschult und erfahren sein kann.Auch die Zusammenarbeit innerhalb der Behörde würde erschwert:Fachliche Rückfragen,Abstimmungen,Kontrolle u Einarbeitung neuer Mitarbeiter müssten doppelt organisiert werden.Einheitliche Arbeitsanweisungen und Qualitätsstandards wären nicht mehr realistisch umsetzbar.Das birgt die Gefahr von Bearbeitungsfehlern,Verzögerungen u einem sinkenden Vertrauen in die Verwaltung.Zudem werden sensible Daten über beBPo-Postfächer ausgetauscht,die nur von festgelegten Personen bearbeitet werden dürfen.Die Einbindung einer zusätzlichen EGVP-Lösung erhöht die organisatorischen Anforderungen,da der Funktionsumfang jeder Lösung unterschiedlich ist.Die ausschließliche Fortführung der Bestandslösung ist erforderlich, um eine konsistente,verlässliche u rechtssichere Leistung sicherzustellen.Eine Aufspaltung der Fachpraxis auf 2 Systeme ist mit den Anforderungen an eine moderne,serviceorientierte und rechtssichere Verwaltung nicht vereinbar. Ein Austausch würde für den Kunden zusätzlichen Schulungsaufwand,erhöhte Supportkosten u eine aufwändige Migration bedeuten. Ein zweites Fachverfahren verursacht erheblichen zusätzlichen Schulungsaufwand.Hintergrund ist nicht die Fachlichkeit, sondern die unterschiedliche technische Umsetzung:Aufbau, Benutzerführung, Bezeichnung u Positionierung von Funktionen variieren von System zu System.Einzelne Funktionen sind je Verfahren anders aufgebaut u technisch anders erreichbar.Schon abweichende Menüstrukturen, Symboliken o Begrifflichkeiten führen zu Verzögerungen,Fehlern und erhöhtem Rückfragebedarf.Ein effektiver Austausch im Team z. B. bei Rückfragen oder Vertretungen wäre kaum möglich,wenn nicht alle mit derselben Oberfläche arbeiten.Selbst erfahrene Mitarbeiter müssten in beiden Verfahren geschult,fortgebildet und im Alltag betreut werden.Ein paralleler Betrieb eines anderen Fachverfahrens würde somit den Schulungsbedarf u die Einarbeitungszeit ohne funktionalen Mehrwert verdoppeln. Aus diesen Gründen ist es im vorliegenden Fall zulässig,sinnvoll u wirtschaftlich alternativlos,die Leistungen direkt beim bisherigen Hersteller FPDigital zu beschaffen u somit die Kontinuität sowie Effizienz des Projekts sicherzustellen. Die SIT ist gem.§135 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB der Ansicht,dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zulässig ist.Hiermit bekundet die Südwestfalen-IT die Absicht,einen Vertrag mit dem o.g. AN über oben beschriebenen Gegenstand abzuschließen.Der Vertrag wird nicht vor Ablauf der Frist von zehn Kalendertagen geschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungFP Digital Business Solutions GmbH
Angebot
Kennung des Angebots20250728
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRV zu 146-V-2025-EU-BL
TitelRahmenvertrag beBPo
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSüdwestfalen IT (Zweckverband)
RegistrierungsnummerUStID. DE310256502
PostanschriftSonnenblumenallee 3
StadtHemer
Postleitzahl58675
Land, Gliederung (NUTS)Märkischer Kreis (DEA58)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@sit.nrw
Telefon+49 271 30 321-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
RegistrierungsnummerDE 164 242 157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon+49 251411-0
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungFP Digital Business Solutions GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerUStID. DE 224 542 346
PostanschriftBarbara-McClintock-Str. 11
StadtBerlin
Postleitzahl12489
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7194481d-efa8-478b-9ef5-1fcebb6a877b  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/09/2025 14:16:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung590368-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe173/2025
Datum der Veröffentlichung10/09/2025