Im vorangegangenen Offenen Verfahren 055023/23 hat ein Bieter ein Angebot eingereicht. Das Verfahren wurde aufgehoben, da es kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat.
Im nunmehr zu startenden Folgeverfahren wird dieser einzige Bieter mit gleichem Leistungsverzeichnis erneut zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ein erneutes offenes Verfahren lässt keinen erweiterten bzw. anderen Bieterkreis erwarten.