Die vertragsgegenständlichen Arzneimittel Cibinqo® mit dem Wirkstoff Abrocitinib, das zwingend im Rahmen der Auftragsdurchführung zu liefern ist, ist durch Patente des vorgesehenen Auftragnehmers geschützt. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.