Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: außeruniversitäres Forschungsinstitut
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung, Lehre und Entwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Speichererweiterung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 30234600 Flashspeicher
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das INP setzt zur Datenspeicherung auf eine Scale Out NAS Lösung der Firma Dell/EMC, bestehend aus einem Isilon/Powerscale Cluster mit 6 X410 Knoten. Dieses wird für die Forschungsdaten der 200 Mitarbeiter und die vSphere 7.0 Umgebung mit ca. 100 virtuellen Maschinen genutzt. Auf die Dateidienste wird zu 90% mittels Windows Clients, zu 10% mittels Linux-Client zugegriffen. Bei den virtuellen Maschinen handelt es sich um Anwendungsserver, Datenbankapplikationen und virtuelle PCs. Um den aktuellen und zukünftigen Speicherbedarf des INP abdecken zu können sowie die Datenverfügbarkeit zu gewährleisten ist eine Erweiterung in 2 Dell PowerScale Chassis a 900TB Nettokapazität notwendig. Die Chassis müssen zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit in 2 unterschiedlichen Brandschutzzonen betrieben werden und im Backend netzwerktechnisch separiert werden. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehaftet
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 800 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:
Greifswald
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das INP setzt zur Datenspeicherung auf eine Scale Out NAS Lösung der Firma Dell/EMC, bestehend aus einem Isilon/Powerscale Cluster mit 6 X410 Knoten. Dieses wird für die Forschungsdaten der 200 Mitarbeiter und die vSphere 7.0 Umgebung mit ca. 100 virtuellen Maschinen genutzt. Auf die Dateidienste wird zu 90% mittels Windows Clients, zu 10% mittels Linux-Client zugegriffen. Bei den virtuellen Maschinen handelt es sich um Anwendungsserver, Datenbankapplikationen und virtuelle PCs. Um den aktuellen und zukünftigen Speicherbedarf des INP abdecken zu können sowie die Datenverfügbarkeit zu gewährleisten ist eine Erweiterung in 2 Dell PowerScale Chassis a 900TB Nettokapazität notwendig. Die Chassis müssen zur Sicherstellung der Datenverfügbarkeit in 2 unterschiedlichen Brandschutzzonen betrieben werden und im Backend netzwerktechnisch separiert werden. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehafteter Migrationsaufwand und das Risiko des Datenverlustes wird minimiert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlich wird ein Service- und Wartungsvertrag benötigt, bitte mit anbieten (Laufzeit 4 Jahre)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Finanzierungskosten mit jährlicher Zahlung über 5 Jahre (5 Raten) ist Vorraussetzung für die Anschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Es handelt sich bei der Beschaffung um eine Erweiterung der bereits verhandenen Speicherkapazitäten, ein Wechsel des Herstellers würde zu hohen Kosten führen. Die Erweiterung des bestehenden Clusters kann nur mit Onefs kompatiblen Systemen erfolgen, dadurch wird entfällt ein potentiell fehlerbehafteter Migrationsaufwand und das Risiko des Datenverlustes wird minimiert.
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 21/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Concat AG
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 760 000,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 760 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V.