VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Das DLR-SI benötigten Anlagen zur Nutzung im Einstein-Elevator geht: Experimentträger und Druckhülle. Ich möchte Ihnen gern die Alleinstellung der Herstellerfirma Eilhauer erläutern. für eine bessere Übersicht der Anlage übersende ich Ihnen einige Folien mit Erläuterungen.
Um Experimente in Schwerelosigkeit durchführen zu können, benötigt das SI-Institut die beiden oben genannten Anlagen. Diese Anlagen werden in die existierende Großanlage „Einstein-Elevator” der Leibniz Universität Hannover eingepasst und sollen in Zukunft für verschiedenste Drittmittel und programmatische Projekte des Institut verwendet werden. Derzeit gibt es keine Projekte, da wir die Anlagen erst charakterisieren müssen. Erst wenn uns die Performance der beiden Anlagen bekannt ist, können Drittmittelanträge ausgearbeitet und passend zu den Spezifikationen der Anlagen beschrieben werden.
Die beiden Anlagen werden in die „Gondel” eingepasst, die Teil des Einstein-Elevators ist. Die Anlagen erfüllen unterschiedliche Zwecke: der Experimentträger wird direkt in die Gondel installiert und die Experimente werden darauf fixiert, um in Schwerelosigkeit versetzt zu werden; im Fall der Druckhülle können Experimente in Schutzatmosphäre oder unter Vakuumbedingungen unter Verwendung des integrierten Kühlsystems durchgeführt werden.
Beide Anlagen können ausschließlich von der Firma Eilhauer, dem Hersteller des Großgerätes gefertigt und eingebaut werden. Als Hersteller des Großgerätes Kennt Eilhauer die Anforderungen, Schnittstellen und Eigenschaften der bestehenden Anlage. Fa. Eilhauer wird für die gesamte Anlage inklusive Einbauteile (hier die beiden Anlagen des SI) eine CE-Erklärung erstellen. Die Anlagen Experimentträger und Druckhülle müssen daher in die CE-Konformitätserklärung aufgenommen werden. Sie werden ins Sicherheitskonzept des Großgeräts integriert. Ein andere Hersteller müsste eine komplett neue Dokumentation nur für die teil-Anlagen erstellen. Dabei wäre die Druckhülle ein sogenannter „Druckbehälter”, was nach Maschinenrichtlinie eine völlig andere Kriterien Erfühlen müsste, als der Druckbehälter, der in eine bestehende Anlage intergriert werden soll. Als Teil der Großanlage werden der Träger und Druckbehälter in die Maschinenrichtlinie der Gesamtanlage integriert, die ebenfalls von Eilhauer kommt. Ein andere Hersteller kann nur mit erhöhtem Aufwand und ohne Kenntnis der vorhandenen Bauteile, die Integration und Zusammenarbeit der einzelnen Komponenten nicht garantieren. Die Konstruktionszeichnungen des Einstein-Elevators können dabei nicht an Dritte übergeben werden, um die Patentfähigkeit der Gondel und zugehöriger Komponenten nicht zu gefährden.
Die Anlagen werden zudem in die bestehende Anlage so integriert werden, dass an der bestehenden Anlage Anpassungen durchgeführt werden müssen, sodass aus Sicherheitsgründen eine Fremdfirma dies nicht durchführen darf.