Beschreibung der Beschaffung
Die Reformvorschläge des Bundes sowie die wachsenden strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen machen eine Abkehr von der bisherigen Bettenplanung auf Fachabteilungsebene hin zu einer an medizinischen Leistungsgruppen orientierten Planungssystematik notwendig, bei der Qualitätskriterien systematisch in krankenhausplanerische Entscheidungen integriert werden. Neben der Prüfung der level- und leistungsgruppenbezogenen Mindestvoraussetzungen sollen zur Bewertung krankenhausplanerischer Anträge zukünftig standardisierte Instrumente zur Quantifizierung des Versorgungsbedarfs zur Verfügung stehen. Mithilfe dieser Instrumente soll zum einen eine faktenbasierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, sodass landesindividuelle Abweichungen von Mindeststrukturvoraussetzungen hinreichend begründet werden können. Zum anderen sollen sie dazu geeignet sein, den benötigten Leistungsumfang je Leistungsgruppe und Krankenhaus quantifizieren zu können.
Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer nachhaltig bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstruktur für Schleswig-Holstein.
In Hinblick auf diese Zielsetzungen sowie als Grundlage für die Überarbeitung des Krankenhauplans von 2017 benötigt die Krankenhausplanungsbehörde, in einem ersten Schritt, Unterstützung bei der Zuordnung der Behandlungsfälle aus dem Datensatz gem. § 21 KHEntgG bzw. § 103 SGB V zu medizinischen Leistungsgruppen. Sofern die Leistungsgruppen selber sowie die Zuordnungssystematik bis zum Projektbeginn
nicht durch den Bund vorgegeben worden sind und eine Veröffentlichung der entsprechenden Informationen zeitnah nicht absehbar ist, sollen sich die Leistungsgruppen sowie die Zuordnungssystematik an der Leistungsgruppensystematik aus Nordrhein-Westfalen sowie hilfsweise an der Spitalplanung der Schweiz orientieren. Sollten im Projektverlauf detailliertere Informationen zur Leistungsgruppensystematik durch den Bund bekannt gegeben wer-den, sind diese Erkenntnisse im Prozess dynamisch umzusetzen.
Um einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation sowie den Versorgungsbedarf zu erhalten, benötigt die Krankenhausplanungsbehörde in einem zweiten Schritt eine umfassende Analyse und Darstellung der stationären Versorgungssituation (Ist-Analyse) sowie des stationären Versorgungsbedarfs (Soll-Bestimmung) für alle Leistungsgruppen der somatischen Akutversorgung (bis auf den Bereich Neonatologie und Geburtshilfe).
Hierzu soll Schleswig-Holstein in einzelne Versorgungsgebiete je Leistungsgruppe eingeteilt werden, in denen anschließend der Versorgungsbedarf sowie die aktuelle Bedarfsdeckung ermittelt werden.
Im Rahmen der Bedarfsanalyse soll herausgearbeitet werden, in welcher Weise (v.a. mit Hilfe welcher Daten, Grund- und Kennzahlen sowie Methoden) die Größe „Bedarf“ bestimmt und quantifiziert werden kann.
Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse sollen, unter Beachtung der Vorgaben des Bundes, bezogen auf die einzelnen Leistungsgruppen, konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungslandschaft in Schleswig-Holstein gemacht werden.
Unverzichtbar ist eine regelmäßige Präsenz des Gutachters im Ministerium für Justiz und Gesundheit (Geschäftsstelle A-W-S), um sich konkret zum Projektfortschritt auszutauschen zu können.
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Ausgeschrieben werden folgende Dienstleistungen:
(1) Datenaufbereitung, Zuordnung der Behandlungsfälle zu Leistungsgruppen
(2) Versorgungsbedarfsanalyse
(3) Ableitung von Handlungsempfehlungen
(4) Anforderungen an die Berichterstattung und –Erstellung