Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallwirtschaftsverband (AWV) Isar-Inn ist der öffentlich-rechtliche Abfallentsorger für die Landkreise Dingolfing-Landau und Rottal-Inn.
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Er plant den Neubau eines Wertstoffhofes inkl. Betriebsgebäude in Simbach am Inn. Der neue Wertstoffhof soll im Gewerbegebiet Waltersdorf errichtet werden. Der Pachtvertrag für das Gelände des bestehenden Wertstoffhofes läuft Ende 2025 aus.
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Der AWV Isar-Inn hat ein 6.319 m² großes Grundstück im Gewerbegebiet Waltersdorf in Simbach am Inn erworben, auf dem nun ein neuer Wertstoffhof entstehen sollen.
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Die Zufahrt erfolgt über die B12, Winklhamer Straße in die Erschließungsstraße Weites Feld. Eine leichte Neigung des Grundstücks von Norden nach Süden ist vorhanden. Ein gewisser Ausgleich der Geländefläche ist notwendig. Ein Bodengutachten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Ein Wertstoffhof inkl. Betriebsgebäude, PV-Anlage und Verkehrsflächen soll entstehen.
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Es sind verschiedene Annahmebereiche vorzusehen. Ein überdachter Annahmebereich für Großfraktionen (Kartonagen, Nichtverpackungskunststoffe, Altmetalle, evtl. Sperrmüll und Altholz). In diesem Bereich sollte der Einwurf in die Sammelcontainer, durch Ausnutzung der Grundstückstopographie und Geländemodellierung, in tieferliegende Sammelcontainer ermöglicht werden. Außerdem sind Annahmebereiche für Elektro- und Elektronikaltgeräte und Inertstoffe (Glas, Öli, Altkleider, Bauschutt) zu berücksichtigen.
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Die Park- sowie Fahrflächen sind notwendig, ebenso eine Einfriedung und eine Beleuchtung außen. Grünflächen und Bepflanzungen sind ebenfalls vorgesehen.
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Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Auftragsvergabe im Herbst 2023 stattfinden. Baubeginn ist für Frühjahr 2024 angedacht, die Fertigstellung muss bis Ende 2025 erfolgen. Der Wertstoffhof muss spätestens zum 01.01.2026 in Betrieb genommen werden können.
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Die Kosten der Gesamtmaßnahme (KG 200 - 600, also ohne Planungskosten) werden auf etwa 2,4 Mio. EUR brutto geschätzt. Es handelt sich hierbei jedoch um eine vorläufige, grobe Einschätzung.
Aktuell wird von folgenden Grob-Ansätzen brutto ausgegangen:
KG 200 - Bodenverbesserung: 450.000,- EUR
KG 300 - Baukonstruktion: 1.028.000,- EUR (davon 135.000,- EUR für Betriebsgebäude)
KG 400 - Technische Ausrüstung: 428.000,- EUR (Heizung: 9.000,- EUR, Sanitär: 91.000,- EUR, Beleuchtung: 92.000,- EUR, PV-Anlage inkl. Speicher: 199.000,- EUR, Bezahlsystem: 14.000,- EUR, Videoüberwachung: 23.000,- EUR)
KG 500 - Verkehrsanlagen: 452.000,- EUR (Park- u. Fahrflächen: 265.000,- EUR, Beleuchtung außen: 66.000,- EUR, Einfriedung: 76.000,- EUR, Grünflächen: 45.000,- EUR)
KG 600 - Beschilderung (kümmert sich AG selbst): 20.000,- EUR
Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer Generalplanervergabe ausgeschrieben und vergeben. Es werden folgende Leistungen benötigt:
- Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume für das Betriebsgebäude gem. § 34 Abs. 3 HOAI Teil 3 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistung der Brandschutzplanung, soweit über Grundleistungen hinausgehend sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; die Vergütung erfolgt über das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
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- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Wertstoffhof (§ 41 Nr. 5 HOAI) gem. § 43 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.- Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Grünflachen und Technische Anlagen in Außenanlagen) gem. § 47 Abs. 1 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
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- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (für Betriebsgebäude und Wertstoffhof) gem. § 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, Besondere Leistungen des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile sowie der ingenieurtechnischen Kontrolle
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- Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-8, soweit anfallend, gem. § 55 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 2: Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, Lph. 4 nur, soweit anfallend, Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung