Zusätzliche Angaben
Forsetzung von Ziffer II.1.6:
Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los.
Bei Erreichen der Höchstzahl von 3 Losen eines Bieters erhält der Bieter mit dem nächstwirtschaftlichen Angebot den Zuschlag.
Sollten nach diesen Kriterien nicht alle Lose vergeben sein, erhöht sich die Höchstzahl der Lose so lange um jeweils ein weiteres Los pro Bieter, bis alle Lose verteilt sind.
Für die Preisermittlung finden die Zuschlagskriterien gemäß Ziffer 3.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Gesamtpreise/Leistungswerte) Anwendung.
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Bieter haben die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG (Tariftreue, Mindestlohn) in Textform zu erklären und die erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (Anlage 3.6.1).
Sie geben zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab (Anlage 3.6.2).