Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Beauftragter Dritter des Landkreises Barnim
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim
Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/207/22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen, 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405 Barnim
Hauptort der Ausführung:
Recyclinghof Eberswalde, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde; Recyclinghof Bernau, Marie-Curie-Str. 9, 16321 Bernau, Landkreis Barnim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann einseitig durch den AG um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2028, und bei beidseitiger Zustimmung nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2029, verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die Nutzung der 1. Verlängerungsoption ist durch den AG bis 30.06.2026 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzung der 2. Verlängerungsoption ist durch den AG bis zum 31.05.2027 schriftlich mitzuteilen, der AN hat die Verlängerung dann bis zum 30.06.2027 abzulehnen, wenn er der Verlängerung nicht zustimmt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 113-318847
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 12/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstr. 138
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7R13H
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium fürVergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie