5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144500 Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139200 Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hinrich-Hanno-Platz 1
Stadt: Syke
Postleitzahl: 28857
Land, Gliederung (NUTS): Diepholz (DE922)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Schlussabnahme (beim Aufbauhersteller)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/09/2034
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Syke Die Bürgermeisterin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)