592172-2021 - ErgebnisDeutschland-Garding: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
OJ S 225/2021 19/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland
Postanschrift: Welter Straße 1
Ort: Garding
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: m.dettmann@wr-recht.de
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzsnf.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03 BZV-SNF
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 7 929 088,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung: Das Ausbaugebiet ist in der Vergabeunterlage aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF) setzt den Netzausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Rahmen eines Betreibermodells sukzessive um. Das Ausbaugebiet wurde durch den BZSNF in insgesamt zwei Ausbaugebiete aufgeteilt. Im dem ersten Ausbaugebiet (AG 1) wurde die Planung und der Ausbau des NGA-Netzes bereits aufgenommen.
Zur Schaffung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des BZSNF sollen mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG 2) vergeben werden.
Darüber hinaus soll die Ausführungsplanung des ersten Ausbaugebietes (AG 1) in das Gesamtprojekt integriert werden. Die Planung ist im Rahmen der Konkretisierung beim Fördergeber zusammen mit dem AG 2 einzureichen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll die Dokumentation des AG 1 in das Gesamtprojekt integriert werden und für das Gesamtprojekt ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamtkonzept der Planung / Gewichtung: 35%
Preis - Gewichtung: 65%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 2 sind als optionale Leistung anzubieten. Die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 1 ist Vertragsbestandteil und soll unmittelbar nach der Auftragserteilung beginnen. Die Objektbetreuung für das AG 2 und 1 ist optional anzubieten, ebenso die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement für das AG 2.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 062-157617
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
09/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: netzkontor Nord GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 2
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 929 088,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRF5M
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2021