VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) hielt von 2017 bis 2021 als Leistung für seine Kunden im Land Berlin mit der Bundesdruckerei einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Bereitstellung von Dokumentenprüfgeräten (Hardware, Software inkl. Softwarepflege, Dienstleistungen). Für den weiteren Betrieb, der im Rahmen des o.a. Rahmenvertrages abgerufenen Dokumentenprüfgeräte, werden weiterhin SW-Pflege und Dienstleistungen benötigt, da andernfalls die Dokumentenprüfgeräte nicht mehr auf dem aktuellen Sicherheitsstand sind und demzufolge nicht mehr betriebssicher nutzbar sind.
Für den Dokumentenprüfarbeitsplatz wurde ein spezielles Softwareimage mit einer speziellen Softwareapplikation, auf der Basis von Windows 10, gemeinsam durch das ITDZ Berlin und der Bundesdruckerei entwickelt. Darin eingebunden sind spezielle Treiber und Firmware für Hard- und Software für den Betrieb des Dokumentenprüfgerätes sowie der Prüfsoftware VISOCORE®-VERIFY bzw. VISOCORE®-INSPECT, welche auf dem APC installiert sind. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Anforderungen muss die Prüfsoftware incl. der Prüfprotokolle per Software-Updates regelmäßig, sechs mal pro Jahr, lizenziert werden. Durch diese regelmäßige Software-Aktualisierung wird die Betriebssicherheit der Dokumentenprüfgeräte und die damit verbundene Prüfung von Dokumenten sichergestellt.
Für den weiteren Betrieb der Bestandsgeräte ist die o.a. spezielle Hersteller-Software erforderlich, welche durch die Bundesdruckerei regelmäßig weiterentwickelt wird. Durch die Software-Updates der Bundesdruckerei wird sichergestellt, dass die Software weiterhin betriebssicher betrieben werden kann. Darin eingebunden sind spezielle Treiber und Firmware der Bundesdruckerei für Hard- und Software, die für einen Betrieb des Dokumentenprüfgerätes sowie der Prüfsoftware Software VISOCORE®-VERIFY und VISOCORE®-INSPECT zwingend erforderlich sind. Ohne die Softwarepflege sind die im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfgeräte nicht mehr vollumfänglich betriebssicher nutzbar, da die Prüfsoftware incl. der Prüfprotokolle per Software-Updates sechs Mal pro Jahr lizenziert werden. Eine Bereitstellung der SW-Pflege durch andere Anbieter als die Bundesdruckerei ist nicht möglich.
Eine Weiterentwicklung und damit die Bereitstellung der Software-Pflege ist ausschließlich durch die Bundesdruckerei möglich. Andere Anbieter am Markt anstelle der Bundesdruckerei können die Software nicht weiterentwickeln, Erweiterungen integrieren oder Updates erstellen, da diese die Software nicht entwickelt haben. Die Durchführung von Schulungen zur entwickelten SW-Lösung sowie die Durchführung von Reparaturen der Hardware ist nur durch die Bundesdruckerei als Hersteller/ Entwickler gegeben. Eine Möglichkeit Ersatzteile oder Zubehörstücke zu den bestehenden Dokumentenprüfgeräten von anderen Lieferanten zu beschaffen gibt es nicht, so dass diese in brauchbarer Ausführung von anderen Herstellern nicht bezogen werden können.
Ein Wechsel der Hard- und Software-Komponenten zum Weiterbetrieb der derzeit im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfarbeitsplätze würde eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen und würde eine Neuentwicklung aller bisher im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfarbeitsplätze erforderlich machen.