Die Einholung von externen Bonitätsbeurteilungen der EAA durch öffentlich zugängliche Ratings ist für die EAA verpflichtend. Die EAA wird aufgrund der Verlustausgleichspflicht als Kreditrisiko dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) gleichgestellt, so dass Ratings explizit von denen des Landes NRW auf die EAA gespiegelt werden. Dementsprechend kann die EAA ausschließlich die vom Land NRW beauftragten Ratingagenturen nutzen.