Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS nach HOAI 2021 für die Neuausrichtung und Entwicklung des Bauhofs Kirchzarten.
Der Bauhof der Gemeinde Kirchzarten setzt sich derzeit aus insgesamt vier Bauten unterschiedlicher Größe und Typologie zusammen. Die ungünstige Positionierung der Gebäude auf dem dreiseitig umbauten Grundstück innerhalb des Gewerbegebietes führt aktuell zu großen Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen.
Eine Ertüchtigung der bestehenden Gebäude ist energetisch und ökonomisch nicht sinnvoll.
Die Neustrukturierung des Bauhofes sieht auf Grundlage der vom Architekturbüro harter + kanzler & partner erstellten Machbarkeitsstudie vor, die bestehenden Gebäude abschnittsweise zurückzubauen und den Neubau in 2 Bauabschnitten im laufenden Betrieb, mit folgenden Gebäuden zu realisieren. Der städtebauliche Entwurf ist dabei zwingend umzusetzen und das Vorentwurfskonzept in der Planung fortzuführen.
Gebäude 1: Verwaltungs- und Sozialgebäude
Gebäude 2: Werkstatthalle
Gebäude 3: Gärtnerei, Fahrzeug- und Lagerhalle
Gebäude 4: Überdachter Freibereich
Bauabschnitt 1a
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Im Bauabschnitt 1a soll der Verwaltungstrakt mit TG-Rampe, die Hofzufahrt sowie die Lagerhalle straßenseitig gebaut werden. Vorab muss hierzu die zentralliegende Hallenkonstruktion zurückgebaut werden. Bis zur Realisierung der weiteren Etappen, ist aufgrund des Verbleibs des Schlosserwerkstattgebäudes mit einer erschwerten Zufahrt zu rechnen.
Südlich, im Bereich des bestehenden Waschplatzes, ist für dessen Betrieb der Ölabscheider zu erneuern. In den weiteren Bauabschnitten werden die neue Waschhalle sowie der überdachte Außenwaschplatz an diesen angeschlossen.
Bauabschnitt 1b
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Schreinerei und Schlosserei. Die ehemalige Schreinereihalle wird unmittelbar vor Beginn des 2. Bauabschnittes rückgebaut. Sie wird temporär als Lager und Fahrzeughalle genutzt.
Bauabschnitt 2
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Kfz-Werkstatt und Waschhalle
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400)
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Bauabschnitt 1a: ca. 2.330 TEUR netto
Bauabschnitt 1b: ca. 1.130 TEUR netto
Bauabschnitt 2: ca. 4.750 TEUR netto
Vorläufige Zeitschiene
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Beginn Planungsphase Januar 2024 bis Mai 2024 für BA 1a/1b und 2 bis LPH 3
LPH 4 – 7 für BA 1a und 1b ab Juni 2024 (Baubeschluss)
Einreichung Bauantrag für BA 1a/1b bis Juli 2024
Beginn Bauphase BA 1a/1b ca. März 2025
Bauzeit BA 1a/1b ab Februar 2025 bis Sommer 2026
Baubeginn BA 2 noch offen – soll optional beauftragt werden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der technischen Ausrüstung HLS in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 HOAI, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung.
Es soll eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages für die Planung der technischen Ausrüstung HLS erfolgt die Beauftragung sukzessive optional wie folgt:
Leistungsphasen 1 bis 3 für die BA 1a, 1b und 2
Leistungsphase 4 bis 9 sowie die besondere Leistung Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 für BA 1a und 1b
Ob der BA 2 zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden. Der BA 2 soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt separat beauftragt und abgerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Dies gilt sowohl für BA 1a und BA 1b sowie BA 2.
Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1, 74 VgV).
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden.
In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) werden die zu den Verhandlungsgesprächen eingeladenen Unternehmen aufgefordert, zunächst ein erstes unverbindliches Angebot und im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen.
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Basis der Verhandlungsgespräche und den Erstangeboten und den finalen Angeboten nach den vorher festgelegten Zuschlagskriterien.
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben bzw. die Wertung vorzunehmen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) und in der Verhandlungsphase (2. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteilt.
Für die Erstellung der Bewerbungen und Angebote bzw. die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.