Beschreibung der Beschaffung
Die 1906 fertiggestellte Synagoge am Bornplatz zählte zu den größten Synagogen Deutschlands. Sie bildete das religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Zentrum der Jüdischen Gemeinde in Hamburg und bot für 1200 Menschen Platz.
Während des Novemberpogroms 1938 wurde die Synagoge geschändet und ihre Inneneinrichtung zerstört. Zwei Tage später wurde im Inneren Feuer gelegt. 1939 wurde die Gemeinde von der Stadt gezwungen, das Grundstück zu einem geringen Preis zu verkaufen und die Kosten für den anschließenden Abriss des beschädigten Gebäudes zu tragen. Tausende jüdische Hamburgerinnen und Hamburger verloren in der Shoah ihr Leben.
Nur wenige Monate nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wurde die Jüdische Gemeinde durch jüdische Hamburgerinnen und Hamburger am 18. September 1945 wiedergegründet. Unter dem Eindruck der Shoah entschieden sie sich, in Hamburg zu bleiben und die Gemeinde neu aufzubauen.
Seitdem hat sich das jüdische Leben in Hamburg entwickelt: Die neue Synagoge an der Hohen Weide wurde 1960 eingeweiht, die Joseph-Carlebach-Schule nahm 2007 ihren Betrieb auf und nahm 2020 das erste Abitur nach der Shoah ab. 2018 wurden in Hamburg erstmals Rabbiner ordiniert. Heute zählt die Jüdische Gemeinde in Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts (hiernach: die Jüdische Gemeinde), ca. 2.500 Mitglieder. Es gibt inzwischen wieder ein aktives jüdisches Leben innerhalb der Jüdischen Gemeinde, das neben dem traditionellen Judentum, auch die liberale Strömung umfasst. Der Senat ist stolz auf die jüdische Geschichte und Gegenwart in Hamburg und möchte die positive Entwicklung der Jüdischen Gemeinde, auch vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung der Stadt, weiter unterstützen.
Die Jüdische Gemeinde strebt eine Wiedererrichtung der ehemaligen Synagoge am Bornplatz an.
In der Untersuchung, auf welche Weise und durch welche baulichen Konzepte die Synagoge wiedererrichtet werden kann, sind eine Reihe von Gegenständen auf Ihre grundsätzliche Machbarkeit zu prüfen und äußere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- das gemeindliche Nutzungskonzept und das hieraus resultierende Raumprogramm (Flächen, Raumgrößen, Volumen)
- der Wunsch der Jüdischen Gemeinde, alle Aktivitäten (ausgenommen das Friedhofswesen) an den Standort Grindelhof bzw. Bornplatz zu verlagern
- die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen
- die hochbaulichen und denkmalschutzrechtlichen Aspekte, auch hinsichtlich des vorhandenen Mahnmals (Bodenmosaik) und möglicher Bodenfunde (Reste der Fundamente und des Kellers der Synagoge)
- die für das Vorhaben erforderlichen Flächenbedarfe
- der Umgang mit dem an den Joseph-Carlebach-Platz angrenzenden Hochbunker
- die Erschließung des Vorhabens
- das Mobilitätskonzept und der ruhende Verkehr
- das Sicherheitskonzept
- die Planungskosten
- die Baukosten
- die Betriebs- und Instandhaltungskosten
- die Entwicklung dreidimensionaler digitaler Modelle der Planungsvarianten
Eine ausführliche Aufgabenstellung mit Leistungsbild und Grundlagenplänen wird den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung ist für Mai 2021 vorgesehen. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie soll bis Anfang des 4. Quartals 2021 abgeschlossen sein.
Die Angebotsbewertung erfolgt durch die Jüdische Gemeinde. Vertreter der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie weitere Vertreter aus behördlichem Kontext, insbesondere des Bezirks Eimsbüttel werden ggf. in beratender Funktion durch die Jüdische Gemeinde in die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Jüdische Gemeinde lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.