Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN ist gemäß Ausrüstungsvertrag der DB Netz AG Modulvertrag MV 4 LST mit der Realisierung und Umrüstung der
vorhandenen Relaisstellwerkstechnik SpDr L60 in ESTW L90 beauftragt. Aus wirtschaftlichen und vertraglichen Gründen ist es
nicht möglich einen anderen Anbieter zu nehmen.
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen anderen Anbieter zu beauftragen, weil der AN die Ausführungsplanung
erstellt hat und Hersteller/Lieferant der Systeme ist.
Der AN ist Systemverantwortlicher für das funktionierende Zusammenwirken aller Leistungen des Auftrags und verantwortlich für
die Gesamtfunktion der vereinbarten Schnittstellen und ihrer Systemintegration.