593001-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
OJ S 225/2021 19/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rüsing, Lilia
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 07219386271
Fax: +49 069260914793
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleist. im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauwerken und Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd an der ABS/NBS Karlsruhe-Basel am PfA 9.0 Müllheim-Auggen
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40776
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauwerken und Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd an der ABS/NBS Karlsruhe-Basel am PfA 9.0 Müllheim-Auggen
1. Sicherungsleistungen zur Arbeitsstellensicherung
1.1 Sicherungsaufsicht:
1.1.1 Zur Herstellung der Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.472,00 h
1.1.2 Für den Neubau am Haltepunkt Auggen - Einsatz Sicherungsaufsicht 264,00 h
1.1.3 Für die Eisenbahnüberführungen Hügelsheimer Runs und Fledermausquerung - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.292,00 h
1.1.4 Für die Straßenüberführung Kleinfeldele - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.152,00 h
1.1.5 Für die Eisenbahnüberführung Tierdurchlass - Einsatz Sicherungsaufsicht 3.232,00 h
1.1.6 Für die Straßenüberführung Fischerpfad - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.156,00 h
1.1.7 Für den Rückbau an den Abstellgleisen Müllheim - Einsatz Sicherungsaufsicht 288,00 h
1.1.8 Für die Eisenbahnüberführung am Zienkener Weg - Einsatz Sicherungsaufsicht 816,00 h
1.2 Sicherungsposten (Absperr-, Melde-, Überwachungsposten)
1.2.1 Zur Herstellung der Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd - Einsatz Sicherungsposten 6.064,00 h
1.2.2 Für den Neubau am Haltepunkt Auggen - Einsatz Sicherungsposten 508,00 h
1.2.3 Für die Eisenbahnüberführungen Hügelsheimer Runs und Fledermausquerung - Einsatz Sicherungsposten 4.292,00 h
1.2.4 Für die Straßenüberführung Kleinfeldele - Einsatz Sicherungsposten 4.152,00 h
1.2.5 Für die Eisenbahnüberführung Tierdurchlass - Einsatz Sicherungsposten 3.232,00 h
1.2.6 Für die Straßenüberführung Fischerpfad - Einsatz Sicherungsposten 4.724,00 h
1.2.7 Für den Rückbau an den Abstellgleisen Müllheim - Einsatz Sicherungsposten 288,00 h
1.2.8 Für die Eisenbahnüberführung am Zienkener Weg - Einsatz Sicherungsposten 819,00 h
1.3 Feste Absperrung (FA)
1.3.1 FA auf- und abbauen 11.890,00 m
1.3.2 FA vorhalten und betreiben 2.275.968,00 md
1.3.3 FA zusätzlich umsetzen 60,00 m
1.3.4 FA zusätzlich auf- und abbauen 475,00 m
1.3.5 Zulage Weichenfuß für FA auf- und abbauen 27,00 Stk
1.4 Automatisches Warnsystem (ATWS ohne Maschinenwarnung mit automatischer Pegelanpassung)
1.4.1 ATWS auf- und abbauen 550,00 m
1.4.2 ATWS vorhalten 21.930,00 md
1.4.3 ATWS betreiben 1.832,00 h
1.4.4 ATWS techn. Detektion ein- und ausbauen 28,00 Stk
1.4.5 ATWS techn. Detektion vorhalten 1.210,00 Std
1.4.6 ATWS Planprüfungen 7,00 Stk
2. Bauaffine Dienstleistungen
2.1 Signalisierung
2.1.1 Schutzsignal (Sh2)
2.1.1.1 Sh2 auf- und abbauen 728,00 Stk
2.1.1.2 Sh2 vorhalten und betreiben 2.297,00 Std
2.1.1.3 Sh2 umsetzen 2,00 Stk
2.1.2 Langsamfahrsignale (Satz)
2.1.2.1 Langsamfahrsignale (Satz) auf- und abbauen 14,00 Stk
2.1.2.2 Zusätzliches Signal Lf1 auf- und abbauen 3,00 Stk
2.1.2.3 Langsamfahrsignale (Satz) vorhalten und betreiben 108,00 Std
2.1.2.4 Signal Lf 1 vorhalten und betreiben 54,00 Std
2.1.2.5 Lf1 außer und in Betrieb setzen 38,00 Stk
2.1.2.6 Lf1 Wiederholer auf- und abbauen 4,00 Stk
2.1.2.7 Lf1 Wiederholer vorhalten und betreiben 4,00 Std
2.1.3 Gleismagnet
2.1.3.1 Gleismagnet ein- und ausbauen 12,00 Stk
2.1.3.2 Gleismagnet des AN umsetzen 92,00 Stk
2.1.3.3 Gleismagnet des AN bereitstellen 12,00 Stk
2.1.3.4 Gleismagnet des AN vorhalten 92,00 Std
2.2 Bahnerdung
2.2.1 Zulage Bahnerdungsberechtigter 1.000,00 h
2.2.2 Erdungsbesteck einsetzen 512,00 Std
2.2.3 Zusätzliche Erdungsstangen einsetzen 600,00 Std
2.3 Schaltantragsteller
2.3.1 Zulage Schaltantragsteller 1.000,00 h
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/10/2019 Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: EU-Vorhaben-Nr./Entscheidung: 2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 206-503292

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI40776
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleist. im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauwerken und Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd an der ABS/NBS Karlsruhe-Basel am PfA 9.0 Müllheim-Auggen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
21/10/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit den vom AG beauftragten Ingenieurbüros Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte Ingenieurbüros:
1. Mailänder Consult GmbH, 76133 Karlsruhe
2. igi CONSULT GmbH, 91747 Westheim
3. Krebs + Kiefer FRITZ AG, 64295 Darmstadt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Hauptort der Ausführung: Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleist. im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauwerken und Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd an der ABS/NBS Karlsruhe-Basel am PfA 9.0 Müllheim-Auggen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauwerken und Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd an der ABS/NBS Karlsruhe-Basel am PfA 9.0 Müllheim-Auggen
1. Sicherungsleistungen zur Arbeitsstellensicherung
1.1 Sicherungsaufsicht:
1.1.1 Zur Herstellung der Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.472,00 h
1.1.2 Für den Neubau am Haltepunkt Auggen - Einsatz Sicherungsaufsicht 264,00 h
1.1.3 Für die Eisenbahnüberführungen Hügelsheimer Runs und Fledermausquerung - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.292,00 h
1.1.4 Für die Straßenüberführung Kleinfeldele - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.152,00 h
1.1.5 Für die Eisenbahnüberführung Tierdurchlass - Einsatz Sicherungsaufsicht 3.232,00 h
1.1.6 Für die Straßenüberführung Fischerpfad - Einsatz Sicherungsaufsicht 4.156,00 h
1.1.7 Für den Rückbau an den Abstellgleisen Müllheim - Einsatz Sicherungsaufsicht 288,00 h
1.1.8 Für die Eisenbahnüberführung am Zienkener Weg - Einsatz Sicherungsaufsicht 816,00 h
1.2 Sicherungsposten (Absperr-, Melde-, Überwachungsposten)
1.2.1 Zur Herstellung der Verkehrsanlagen für die Rheintalbahn Süd - Einsatz Sicherungsposten 6.064,00 h
1.2.2 Für den Neubau am Haltepunkt Auggen - Einsatz Sicherungsposten 508,00 h
1.2.3 Für die Eisenbahnüberführungen Hügelsheimer Runs und Fledermausquerung - Einsatz Sicherungsposten 4.292,00 h
1.2.4 Für die Straßenüberführung Kleinfeldele - Einsatz Sicherungsposten 4.152,00 h
1.2.5 Für die Eisenbahnüberführung Tierdurchlass - Einsatz Sicherungsposten 3.232,00 h
1.2.6 Für die Straßenüberführung Fischerpfad - Einsatz Sicherungsposten 4.724,00 h
1.2.7 Für den Rückbau an den Abstellgleisen Müllheim - Einsatz Sicherungsposten 288,00 h
1.2.8 Für die Eisenbahnüberführung am Zienkener Weg - Einsatz Sicherungsposten 819,00 h
1.3 Feste Absperrung (FA)
1.3.1 FA auf- und abbauen 11.890,00 m
1.3.2 FA vorhalten und betreiben 2.275.968,00 md
1.3.3 FA zusätzlich umsetzen 60,00 m
1.3.4 FA zusätzlich auf- und abbauen 475,00 m
1.3.5 Zulage Weichenfuß für FA auf- und abbauen 27,00 Stk
1.4 Automatisches Warnsystem (ATWS ohne Maschinenwarnung mit automatischer Pegelanpassung)
1.4.1 ATWS auf- und abbauen 550,00 m
1.4.2 ATWS vorhalten 21.930,00 md
1.4.3 ATWS betreiben 1.832,00 h
1.4.4 ATWS techn. Detektion ein- und ausbauen 28,00 Stk
1.4.5 ATWS techn. Detektion vorhalten 1.210,00 Std
1.4.6 ATWS Planprüfungen 7,00 Stk
2. Bauaffine Dienstleistungen
2.1 Signalisierung
2.1.1 Schutzsignal (Sh2)
2.1.1.1 Sh2 auf- und abbauen 728,00 Stk
2.1.1.2 Sh2 vorhalten und betreiben 2.297,00 Std
2.1.1.3 Sh2 umsetzen 2,00 Stk
2.1.2 Langsamfahrsignale (Satz)
2.1.2.1 Langsamfahrsignale (Satz) auf- und abbauen 14,00 Stk
2.1.2.2 Zusätzliches Signal Lf1 auf- und abbauen 3,00 Stk
2.1.2.3 Langsamfahrsignale (Satz) vorhalten und betreiben 108,00 Std
2.1.2.4 Signal Lf 1 vorhalten und betreiben 54,00 Std
2.1.2.5 Lf1 außer und in Betrieb setzen 38,00 Stk
2.1.2.6 Lf1 Wiederholer auf- und abbauen 4,00 Stk
2.1.2.7 Lf1 Wiederholer vorhalten und betreiben 4,00 Std
2.1.3 Gleismagnet
2.1.3.1 Gleismagnet ein- und ausbauen 12,00 Stk
2.1.3.2 Gleismagnet des AN umsetzen 92,00 Stk
2.1.3.3 Gleismagnet des AN bereitstellen 12,00 Stk
2.1.3.4 Gleismagnet des AN vorhalten 92,00 Std
2.2 Bahnerdung
2.2.1 Zulage Bahnerdungsberechtigter 1.000,00 h
2.2.2 Erdungsbesteck einsetzen 512,00 Std
2.2.3 Zusätzliche Erdungsstangen einsetzen 600,00 Std
2.3 Schaltantragsteller
2.3.1 Zulage Schaltantragsteller 1.000,00 h
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/10/2019 Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 04: Helfer im Bahnbetrieb
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
da die SiLei-Firma für die anderen Maßnahmen im Baufeld tätig ist, ist der Einsatz eine zusätzlichen Firma nicht erlaubt.
VII.2.3.
Preiserhöhung