Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Vertragsänderung beinhaltet Leistungen für die Prüfung von zusätzlichen im Projektverlauf eingereichten Nachträgen.
Diese Leistungen waren erforderlich, um die ordnungsgemäße und fristgerechte Nachtragsprüfung in den Projekten sicherzustellen. Ein Wechsel des AN erfodert eine umfangreiche fachliche Einarbeitung in die Bauprojekte und die bahneigenen IT-Systeme. Die Einhaltung der mit der Bauindustrie vereinbarten Durchlaufzeiten wäre gefährdet. Da die Bureau Veritas Construction Services GmbH bereits mit der Nachtragsprüfung beauftragt ist, stellt es sich als wirtschaftlichste Lösung dar, die Leistung bei diesem AN anzuordnen.