593131-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
OJ S 165/2026 27/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mailmail@gmsh.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________
Kennung des Verfahrens39b0f738-afb0-4cac-8a4d-89692e3a5eff
Interne KennungZV-GV-26-0635000-4121.06
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests, 71631300 Technische Gebäudeüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRLT BSK
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung504 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und das Gesamtpreisblatt für Los 1 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
LosLOT-0002
TitelCo Warnanlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung18 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 2 und das Gesamtpreisblatt für Los 2 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
LosLOT-0003
TitelRauchabzugsanlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung117 200,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 3 und das Gesamtpreisblatt für Los 3 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
LosLOT-0004
TitelFeuerloeschanlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung51 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und das Gesamtpreisblatt für Los 1 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
LosLOT-0005
TitelAlarmierungsanlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung386 900,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 5 und das Gesamtpreisblatt für Los 5 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
LosLOT-0006
TitelSicherheitsstromversorgungsanlagen
BeschreibungDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631000 Technische Kontrolle
Optionen
Beschreibung der OptionenKündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Liegenschaften werden im Dokument "Liegenschaftsliste" aufgeführt und sind über das Land Schleswig-Holstein verteilt. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein: Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Mittel- und Großgaragen, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Enddatum der Laufzeit30/09/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung234 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungZuschlagskriterium Preis
Beschreibung16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 6 und das Gesamtpreisblatt für Los 6 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführtLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung1 300 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung504 500,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDEKRA Automobil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung18 700,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots13 075,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung117 200,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDEKRA Automobil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung51 800,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDEKRA Automobil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots33 350,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung386 900,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 5
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots562 393,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung234 800,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDEKRA Automobil GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 6
TitelRahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses03/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots176 756,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer01-2002-79-FB412
PostanschriftKüterstrasse 30
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
KontaktpersonFachbereich 412
E-Maile-vergabe-beschaffung@gmsh.de
Telefon+49 4315991940
Internetadressehttps://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummert:04319884542
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 4319884542
Fax+49 4319884702
Internetadressehttps://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Registrierungsnummert:4315991112
AbteilungSB 812
PostanschriftKüterstraße 30
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailnachpruefungsstelle@gmsh.de
Telefon+49 4315991112
Fax+49 4315991119
Internetadressehttps://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummert:04319880LAND
PostanschriftKüterstrasse 30
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailmail@gmsh.de
Telefon+49431599-0
Internetadressehttps://www.gmsh.de
Profil des Erwerbershttps://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-9000
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 811 297 970
PostanschriftHandwerkstraße 15
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailinfo@dekra.com
Telefon071178612240
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDEKRA Automobil GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftHandwerkstraße 15
StadtStuttgart
Postleitzahl70565
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailinfo@dekra.com
Telefon071178612240
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0006
8.1.
ORG-9001
Offizielle BezeichnungTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE243031938
PostanschriftGroße Bahnstraße 31
StadtHamburg
Postleitzahl22525
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@tuev-nord.de
Telefon05119980
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungTÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftGroße Bahnstraße 31
StadtHamburg
Postleitzahl22525
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailinfo@tuev-nord.de
Telefon05119980
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0005
8.1.
ORG-9002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung90241da3-95b3-480f-80db-3fcf33007ffa  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/08/2026 08:03:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung593131-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe165/2026
Datum der Veröffentlichung27/08/2026