VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Im Klinikum Niederlausitz GmbH ist das KIS der Fa. Dedalus im Einsatz. Der Leistungsumfang desselben soll nun mit Beschaffung 1) einer elektron. Patientenakte (EPA) sowie 2) eines Medikationsmanagementsystems ergänzt werden.
1) In der EPA werden Daten aus der Dokumentation von den an d. Behandlung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflegefachpersonen, Therapeuten etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen z. Krankheitsverlauf u. die Medikation (Kurve) zusammengefasst dargestellt. Viele dieser Informationen u. Daten, wie Untersuchungsbefunde, Laborwerte od. d. Arztbrief, werden bereits im KIS erfasst. Diese Daten müssen an d. EPA fehlerfrei sowie ohne zeitl. Verzögerungen u. Redundanzen übermittelt werden können. Umgekehrt sind umfangr. Informationen aus der EPA an d. KIS zu übermitteln. Hierbei handelt es sich u.a. um Anforderungen von Untersuchungen, die Steuerung d. Einrichtung u. d. Abrechnung mit d. Kostenträgern. Eine permanente u. in Echtzeit synchron. Verfügbarkeit aller aktuellsten Patientendaten u. -informationen sowohl im KIS als auch in der EPA ist notwendig. Um diese Funktionalitäten zu gewährleisten ist ein unterbrechungsfreier, bidirektionaler Datenaustausch unabdingbar.
2) Im Medikationsmanagement werden d. Daten der Medikation eines Patienten über den gesamten Behandlungsprozess (von Aufnahme bis Entlassung) geführt. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Fa. Dedalus auf Basis des aktuellen Schnittstellenstandards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für den Auftraggeber notw. Teilmodule des KIS integriert u. bietet keine spezifizierten Schnittstellen an, um eine vergleichbare Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich der Medikation, die in alle Prozesseschritte der Behandlung u. alle Fachbereiche eingreift, besonders wichtig u. eine notw. Voraussetzung für den sicheren u. wirtschaftl. Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung des Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezog. Daten eines Patienten über den Gesamtprozess.
Grundlegend sieht d. Auftraggeber in einer Interoperabilität zwischen KIS, der EPA u. dem Medikationsmanagement folgende Risiken:
- Fehlende, fehlerhafte od. in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Patientendaten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess u. im schlimmsten Fall zur Gefährdung d. Patientensicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe d. Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich d. Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich d. Bedienkompetenz d. Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedl. Funktionalitäten verteilt (Risiko von Bedien- u. Eingabefehlern)
- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchrone u. kompatible Anpassung von zwei Systemen, die eine zusätzliche Fehlerquelle wegen Inkonsistenzen einführt.
- Die notwendige Schnittstellenpflege bei der Anbindung von Drittsystemen für EPA u. Medikation führt zu einem erhöhten Betriebsaufwand. Grundsätzlich führen alle Schnittstellen zu Drittsystemen wegen des hohen techn. u. finanz. Aufwands zu Kostensteigerungen.
- der korrekte KIS-Import u. -Export von Medikationsdaten u. den Ergebnissen des Medikationsprozesses ist für Drittsysteme aktuell nicht standardisiert u. müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst u. über die Betriebszeit gepflegt werden.
- das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt der Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus dem MPG u. MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des Auftraggebers (sofern dieser in die Bestandteile des KIS eingreifen würde) weder wirtschaftlich noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.
Es wurde geprüft, dass es keine vernünftige Alternative od. Ersatzlösung gibt u. der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstl. Einschränkg. d. Auftragsvergabeparameter ist.