Beschreibung der Beschaffung
Das Matthias-Claudius-Gymnasium im Stadtteil Wandsbek-Süd in Hamburg soll zukünftig als 6-zügiger Schulstandort geführt werden und ist dafür baulich anzupassen und zu erweitern. Um dem neuen, erhöhten Schulbetrieb gerecht zu werden, ist geplant, 4 der derzeitigen Gebäude des Campus zurückzubauen und durch zwei neue, bedarfsgerechte Schulgebäude mit einer Gebäudefläche von insgesamt ca. 5.000 m² zu ersetzen. Da die Baumaßnahme während des Schulbetriebs stattfinden wird, werden temporäre Schulersatzflächen (MoKI´s) hergestellt und der Bau in gesonderte Bauabschnitte und nacheinander getaktete Inbetriebnahmen unterteilt. Eine saubere Trennung zwischen laufendem Schulbetrieb und Baustelle während der Realisierungsphase, gehört zu den wichtigsten Anforderungen der Bauablaufplanung und muss zwingend in den Planungen berücksichtigt werden, damit gute Voraussetzungen für einen reibungslosen und zügigen Bauablauf gegeben sind. Als eine weitere wichtige Anforderung gilt es zu beachten, dass konstruktive Reserven für mögliche Expansionsambitionen in der Zukunft eingeplant werden sollten (z.B. baustatische Vorrüstung der Konstruktion für Gebäude-Aufstockung, medien- und haustechnische Redundanzen, Fertigteil- und Köcher-Fundamente im Erdreich für die Erweiterung von Gebäuderaster, etc.). Die Zu- und Ersatzbauten sind in KfW 40 Standard zu errichten und der GEG 40 Standard – BEG NWG zu berücksichtigen. Zudem wird die DGNB-Zertifizierung Standard Gold angestrebt und der Bau einer PV – Anlage ist in die Neubauplanung zu integrieren.
Im Anschluss an die Erstellung der Neubauten gilt es das bestehende Hauptgebäude zu sanieren. Das Hauptgebäude steht nicht unter Denkmalschutz und dessen Sanierung erfolgt nach KfW 70 Standard.
Parallel zu den drei Bauabschnitten sind die Sielsanierung und die Herstellung der Außenanlagen vorzunehmen.Das Projektbudget (KG 200-700) für Abbruch, Zu – und Ersatzbauten, Wiederherstellung der Schulhofflächen, Sanierung des Hauptgebäudes und Sielsanierung beträgt ca. 17,8 Mio. Euro brutto. Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb werden erwartet. Ziel der energetischen Baustandards ist eine Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus durch geringe Energieverbräuche im Betrieb und möglichst geringe Technikkosten im Bau. Dies setzt eine intelligente und integrierte Planung von Hochbau und TGA voraus.
Die energetischen Leitlinien der SBH sind einzuhalten.
Die Baumaßnahmen sind wie folgt geplant:
1. Bauabschnitt (bis 3. Quartal 2024)
Aufstellung MoKl´s
Räumung Geb. 6 und 8
Abriss Gebäude 6 und 8
Zu- und Ersatzbau Teil 1 (inkl. Kantine)
Inbetriebnahme Zu – und Ersatzbau Teil 1
Umzug aus MoKl´s in Zu – und Ersatzbau Teil 1
2. Bauabschnitt (bis 1. Quartal 2026)
Räumung Geb. 4 und 5
Abriss Gebäude 4 und 5
Zu- und Ersatzbau Teil 2
Inbetriebnahme Zu- und Ersatzbau Teil 2
Umzug aus MoKl´s in Zu- und Ersatzbau Teil 2
Rückbau Mokl.
3. Bauabschnitt (bis 1. Quartal 2027)
Abschnittsweise Sanierung des Hauptgebäudes Geb. 01
Sielsanierung und Herstellung der Außenanlagen jeweils Bauabschnittsweise parallel zu o.g. Bauabschnitten.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 1 bis 2 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI.
- Leistungsphasen 3, 4(teilweise), 5-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
• Erfassung Bestandsanlagen
• Fortschreiben der Ausführungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.) bis zum Bestand (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 8)
• Mitwirken bei der Erstellung von besonderen Unterlagen für den Verwendungsnachweis für Fördermittel (z.B. BEG – NWG)
• Überwachens der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 9)
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden Vertreter der beiden Schule ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch die steg Hamburg unterstützen.