593407-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – FFW Altensteig Abt. Spielberg Löschgruppenfahrzeug ( LF 10)
OJ S 166/2026 28/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Altensteig
E-Mailvergabe@altensteig.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFFW Altensteig Abt. Spielberg Löschgruppenfahrzeug ( LF 10)
BeschreibungLöschgruppenfahrzeug LF 10
Kennung des Verfahrens8f0785de-e6db-4591-b657-f687a1f9031c
Interne Kennung2026-08-27-FFW-Altensteig Abt. Spielberg LF 10
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 8  
StadtAltensteig
Postleitzahl72213
Land, Gliederung (NUTS)Calw (DE12A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFeuerwehrgerätehaus Abteilung Spielberg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXRAYD3YM67# Überprüfungsklausel - Auftragnehmerausfall: Fällt der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung, jedoch vor vollständiger Leistungserbringung endgültig aus, insbesondere aufgrund von Kündigung, Insolvenz, dauerhafter Leistungsunfähigkeit oder einvernehmlicher Vertragsaufhebung, behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer durch einen anderen Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens zu ersetzen. Der Auftraggeber kann hierzu in der Reihenfolge der ursprünglichen Wertungsplatzierung bis einschließlich Rang 5 zunächst den jeweils nächstplatzierten Bieter mit der Übernahme der noch ausstehenden Leistungen beauftragen. Voraussetzung ist, dass der nachrückende Bieter weiterhin die ursprünglichen Eignungsanforderungen erfüllt, keine Ausschlussgründe vorliegen und die noch ausstehenden Leistungen zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebots und auf Grundlage der ursprünglichen Vergabeunterlagen erbracht werden können. Der Auftragnehmerwechsel darf keine wesentliche Änderung des ursprünglichen Auftrags darstellen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Voraussetzungen des § 132 GWB. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen nachrückenden Bieter zu beauftragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLOS 1 - Fahrgestell
BeschreibungLöschgruppenfahrzeug LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Altensteig, Abteilung Spielberg
Interne KennungDiesle-Frontlenker
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 8  
StadtAltensteig
Postleitzahl72213
Land, Gliederung (NUTS)Calw (DE12A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFeuerwehrgerätehaus Abteilung Spielberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (auf der zweiten Nachkommastelle) pro Los erteilt. Bei Preisgleichheit wird gelost.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitVertragserfüllungsbürgschaft: Bei einem Netto-Auftragswert von mehr als 250.000,00 EUR ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen. Die Bürgschaft ist gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen vorzulegen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Frist für den Eingang der Angebote05/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminselektronisch über das vergabeportal-bw.de
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie erforderliche Ablieferungsinspektion gemäß DIN 14502-2 und TÜV Abnahme (Feuerwehr-TÜV Baden-Württemberg) ist durchzuführen vor der Fahrzeugauslieferung. Die Ablieferungsinspektion und die TÜV Abnahme müssen mangelfrei sein bevor die Fahrzeugauslieferung erfolgt.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils geltenden Fassung. Nachprüfungsverfahren Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Gemäß § 160 GWB gilt insbesondere: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134 und 135 GWB. Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Absatz 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Zuständige Vergabekammer für das Vergabeverfahren ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe 76137 Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Altensteig
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtverwaltung Altensteig
5.1.
LosLOT-0002
TitelLOS 2 - Fahrzeugaufbau + Beladung
BeschreibungLöschgruppenfahrzeug LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Altensteig, Abteilung Spielberg
Interne KennungFahrzeugaufbau, Geräteräume, Geräte und feuerwehrtechnische Beladung nach Tabelle 1, sowie div. Zusatzbeladungen
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSchulstraße 8  
StadtAltensteig
Postleitzahl72213
Land, Gliederung (NUTS)Calw (DE12A)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenFeuerwehrgerätehaus Abteilung Spielberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEntsprechend KEV-Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (auf der zweiten Nachkommastelle) pro Los erteilt. Bei Preisgleichheit wird gelost.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD3YM67
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen SicherheitVertragserfüllungsbürgschaft: Bei einem Netto-Auftragswert von mehr als 250.000,00 EUR ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen. Die Bürgschaft ist gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen vorzulegen. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Frist für den Eingang der Angebote05/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminselektronisch über das vergabeportal-bw.de
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie erforderliche Ablieferungsinspektion gemäß DIN 14502-2 und TÜV Abnahme (Feuerwehr-TÜV Baden-Württemberg) ist durchzuführen vor der Fahrzeugauslieferung. Die Ablieferungsinspektion und die TÜV Abnahme müssen mangelfrei sein bevor die Fahrzeugauslieferung erfolgt.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils geltenden Fassung. Nachprüfungsverfahren Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Gemäß § 160 GWB gilt insbesondere: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134 und 135 GWB. Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Absatz 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Zuständige Vergabekammer für das Vergabeverfahren ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe 76137 Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Altensteig
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadtverwaltung Altensteig
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Altensteig
RegistrierungsnummerDE 144366442
PostanschriftRathausplatz 1
StadtAltensteig
Postleitzahl72213
Land, Gliederung (NUTS)Calw (DE12A)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@altensteig.de
Telefon07453 9461-148
Internetadressehttps://www.altensteig.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge6099004-53f3-4c52-9522-ed82189f1e76  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/08/2026 07:18:47 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung593407-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe166/2026
Datum der Veröffentlichung28/08/2026