Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Im Jahr 1117 fiel die Kirche einem Erdbeben zum Opfer. Der Wiederaufbau erfolgte unter Bischof Otto in einer enormen Geschwindigkeit, sodass die Einweihung der Kirche bereits im Jahr 1121 erfolgen konnte. Im Jahr 1610 wurde die Kirche durch einen Brand geschädigt. Hierbei wurden Langhaus und Westwerk mit den zwei Türmen so stark geschädigt, dass diese überwiegend neu errichtet werden mussten. Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. In den vergangenen Jahren fanden vielfältige Voruntersuchungen an Raumschale und Ausstattung sowie die statische Instandsetzung der Kirche statt. In den Jahren 2015 - 2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 44812000 Farben für Kunstmaler
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Baumaßnahme:Restaurierung der Glasmalerei-Fenster der Heilig-Grab-Kapelle und der MarienkapelleLeistung:Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der bestehenden Glasmalerei-Fenster – gefertigt Anfang des 20. Jh. - ausgeschrieben.Zu bearbeiten sind drei figürliche und zwei ornamental gestaltete Rundbogenfenster und vier ornamental gestaltete Glasmalerei-Fenster.Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Konservierung und Restaurierung der historischen Glasgemälde. Art und Umfang der LeistungRestaurierung der Glasmalerei-FensterDemontage ca. 01.03.23 – 30.04.23Bearbeitung der demontierten Teile im Anschluss an die Demontage.Drei figürliche und zwei ornamental gestaltete Rundbogenfenster und vier ornamental gestaltete Glasmalerei-Fenster.- Glasmalerische Ergänzung fehlender Gläser- Sprungklebung und Retusche- Verlötung von Bleibrüchen- Erneuerung von Bleiruten und Randblei- Partiell Nachkitten der Bleinetze- Wiedereinbau der restaurierten Glasgemälde in die historischen Metallrahmen- Dokumentation
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-462776
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/10/2022