1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission - OIB
Rechtsform des Erwerbers: EU-Institution, -Einrichtung oder -Agentur
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Belgien-Brüssel: Bekanntmachung einer Information für den Immobilienmarkt 2025 – Voraussichtlicher mehrjähriger Gebäudebedarf der Europäischen Kommission für die Jahre 2027 bis 2032 im Nordviertel Brüssel und Sondierung des lokalen Marktes
Beschreibung: ALLGEMEINE INFORMATIONEN Mit dieser Bekanntmachung sollen die Immobilienmarktteilnehmer sowie alle sonstigen Interessenträger über den voraussichtlichen Gebäudebedarf der Europäischen Kommission in Brüssel informiert und Informationen über Projekte und Immobilien, die diesem Bedarf gerecht werden können, eingeholt werden. Mit Blick auf die Umsetzung des europäischen Grünen Deals und die Verringerung der CO2-Emissionen müssen die gesuchten Gebäude zwingend höchsten Umweltstandards genügen. GESUCHTE IMMOBILIEN – BÜROGEBÄUDE Um ihren Bedarf an Büroraum im Zeitraum 2027-2032 zu decken, sucht die Europäische Kommission Büroflächen in Brüssel, höchstens 1 km von der Mittellinie der U-Bahn-Linie zwischen der Station Botanique und der Station Yser in Richtung der Gare du Nord entfernt. Die angestrebte Gesamtfläche zur Ersetzung von Gebäuden, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen oder deren Mietvertrag ausläuft, wird für den Zeitraum 2027-2032 auf bis zu 100 000 m² geschätzt. Der tatsächliche Bedarf wird vor allem auf der Grundlage der Ergebnisse laufender Verhandlungen sowie künftiger Verhandlungen im Rahmen der Verlängerungen von Verträgen, die in den kommenden Jahren auslaufen, ermittelt. Die gesuchten Gebäude müssen eine Bruttofläche von mindestens 20 000 m² ab Erdgeschoss für Büros aufweisen (besteht ein Gebäude aus mehreren getrennten Einheiten, muss mindestens eine davon eine Bruttofläche von mindestens 10 000 m² ab Erdgeschoss umfassen). Die Gebäude sollten vorzugsweise vollständig und ausschließlich der Nutzung durch die Dienststellen der Europäischen Kommission und/oder anderer europäischer Organe und/oder Einrichtungen vorbehalten sein. Bevorzugt wird die Nutzung in Form eines Nießbrauchs mit einer Dauer von 15 Jahren, aber auch ein Erwerb oder andere Nutzungsformen können in Erwägung gezogen werden. Die angebotenen Gebäude sollten – je nach Größe – dafür ausgelegt sein, Räumlichkeiten für den Kantinen- und Cafeteriabetrieb für das Personal der Europäischen Kommission sowie für Nebendienstleistungen zu beherbergen. Im Idealfall sollten die Gebäude die ZEB-Standards (Nullemissionsgebäude) erfüllen, d. h.: sehr hohe Gesamtenergieeffizienz mit einem EPBD von etwa 60 kWh EP/m²/Jahr); keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort (ohne Gasheizung) und Nutzung des vor Ort verfügbaren Potenzials für erneuerbare Energien. Die betreffenden Gebäude müssen über eine vollstreckbare städtebauliche Genehmigung verfügen. NACHHALTIGKEITSRICHTLINIEN Im Rahmen ihrer Gebäudepolitik und Ökologisierung strebt die Europäische Kommission generell die Nutzung von Gebäuden an, die hinsichtlich ihrer Umweltleistung, insbesondere in Bezug auf die CO2-Neutralität, höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Dieser Ansatz ist Teil der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission legt besonderen Wert auf folgende Aspekte: - Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus ausgewählter Materialien (Bau, Distribution, Nutzung sowie Verwertung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft)); - Gesundheit und Wohlbefinden der Gebäudenutzer; - hohe Energieeffizienz, Null-Emissionsstandards (Nullemissionsgebäude, keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort und keine oder nahezu keine Treibhausgasemissionen); - nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Materialien auf der Grundlage des Grundsatzes der Flexibilität und Klimaresilienz; - wirtschaftlicher Umgang mit dem Wasserverbrauch; - Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt. TECHNISCHE VORGABEN Technische Gebäudeaspekte: - Das Gebäude muss spätestens zum Zeitpunkt, zu dem die Baugenehmigung beantragt wird, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. - Die zu erfüllenden technischen Leistungsanforderungen sowie die Merkmale, die das betreffende Gebäude aufweisen sollte, sind dem von der Europäischen Kommission bereitzustellenden Lastenheft zu entnehmen. Das Lastenheft wird nach einer Analyse der quantifizierbaren Kriterien, insbesondere bezüglich Komfort, Sicherheit, Gesundheit und Hygiene, Barrierefreiheit und Umwelt, an das jeweilige Projekt angepasst. ZWECK DER SONDIERUNG Im Rahmen dieser Sondierung sollen Vorschläge für Bürogebäude gesammelt werden, die dem Bedarf der Europäischen Kommission in den oben genannten Bereichen entsprechen könnten. Zu diesem Zweck sind die Eigentümer oder ihre Vertreter aufgefordert, das im Abschnitt „Auftragsvergabe und Vergabe öffentlicher Aufträge – Bekanntmachungen zur Immobilienerkundung“ auf der oben genannten Website verfügbare Sondierungsformular (Prospecting Sheet - Fiche de prospection) möglichst detailliert auszufüllen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70130000 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Office pour les infrastructures et la logistique – Bruxelles (OIB) Département OIB.RE.1.003 - Gestion des biens immobiliers Bureau : B-28, Rue Belliard 28, B-1049 Bruxelles Courriel exclusif : OIB-PIMM@ec.europa.eu
Stadt: Bruxelles
Postleitzahl: 1049
Land, Gliederung (NUTS): Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad (BE100)
Land: Belgien
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: NUTZUNG DER GESAMMELTEN INFORMATIONEN Die gesammelten und archivierten Informationen werden von der Europäischen Kommission genutzt, um die Gebäude zu ermitteln, die ihren Bedarf an Büroflächen decken können. Die Europäische Kommission kann sich bis zum Ablauf der Gültigkeit der vorliegenden Bekanntmachung im Wege der Veröffentlichung einer neuen Bekanntmachung zur Immobilienerkundung jederzeit an die Eigentümer der ermittelten Gebäude wenden, um weitere Informationen einzuholen. In Bezug auf die vorliegende Bekanntmachung zur Immobilienerkundung werden keine weiteren Schritte unternommen. Anschließend kann die Kommission gemäß den Bestimmungen der oben genannten Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung einleiten. Dies erfolgt gegebenenfalls zeitlich gestaffelt, entsprechend dem jeweiligen Bedarf und auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Formulare. Da ein solches Verfahren nur für Projekte mit bereits erteilter Baugenehmigung in Betracht kommt, fordert die Europäische Kommission die interessierten Marktteilnehmer auf, anzugeben, ob bereits ein Bauantrag für ihr Projekt eingereicht wurde und wann die Genehmigung voraussichtlich erteilt wird. Diese Bekanntmachung ist im Rahmen der Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für die Europäische Kommission in keiner Weise bindend. ÜBERMITTLUNG DER SONDIERUNGSFORMULARE Die unterzeichneten und datierten Sondierungsformulare können von den Eigentümern oder ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern bis spätestens 19. Dezember 2025 jederzeit übermittelt werden. Die Informationen sind per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden. FRAGEN Eigentümer oder ihre Vertreter, die vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Sondierungsformulare zusätzliche Auskünfte wünschen, müssen ihren Antrag per E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Belgien-Brüssel: Bekanntmachung einer Information für den Immobilienmarkt 2025 – Voraussichtlicher mehrjähriger Gebäudebedarf der Europäischen Kommission für die Jahre 2027 bis 2032 im Nordviertel Brüssel und Sondierung des lokalen Marktes
Beschreibung: GESUCHTE IMMOBILIEN – BÜROGEBÄUDE Um ihren Bedarf an Büroraum im Zeitraum 2027-2032 zu decken, sucht die Europäische Kommission Büroflächen in Brüssel, höchstens 1 km von der Mittellinie der U-Bahn-Linie zwischen der Station Botanique und der Station Yser in Richtung der Gare du Nord entfernt. Die angestrebte Gesamtfläche zur Ersetzung von Gebäuden, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen oder deren Mietvertrag ausläuft, wird für den Zeitraum 2027-2032 auf bis zu 100 000 m² geschätzt. Der tatsächliche Bedarf wird vor allem auf der Grundlage der Ergebnisse laufender Verhandlungen sowie künftiger Verhandlungen im Rahmen der Verlängerungen von Verträgen, die in den kommenden Jahren auslaufen, ermittelt. Die gesuchten Gebäude müssen eine Bruttofläche von mindestens 20 000 m² ab Erdgeschoss für Büros aufweisen (besteht ein Gebäude aus mehreren getrennten Einheiten, muss mindestens eine davon eine Bruttofläche von mindestens 10 000 m² ab Erdgeschoss umfassen). Die Gebäude sollten vorzugsweise vollständig und ausschließlich der Nutzung durch die Dienststellen der Europäischen Kommission und/oder anderer europäischer Organe und/oder Einrichtungen vorbehalten sein. Bevorzugt wird die Nutzung in Form eines Nießbrauchs mit einer Dauer von 15 Jahren, aber auch ein Erwerb oder andere Nutzungsformen können in Erwägung gezogen werden. Die angebotenen Gebäude sollten – je nach Größe – dafür ausgelegt sein, Räumlichkeiten für den Kantinen- und Cafeteriabetrieb für das Personal der Europäischen Kommission sowie für Nebendienstleistungen zu beherbergen. Im Idealfall sollten die Gebäude die ZEB-Standards (Nullemissionsgebäude) erfüllen, d. h.: sehr hohe Gesamtenergieeffizienz mit einem EPBD von etwa 60 kWh EP/m²/Jahr); keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort (ohne Gasheizung) und Nutzung des vor Ort verfügbaren Potenzials für erneuerbare Energien. Die betreffenden Gebäude müssen über eine vollstreckbare städtebauliche Genehmigung verfügen. NACHHALTIGKEITSRICHTLINIEN Im Rahmen ihrer Gebäudepolitik und Ökologisierung strebt die Europäische Kommission generell die Nutzung von Gebäuden an, die hinsichtlich ihrer Umweltleistung, insbesondere in Bezug auf die CO2-Neutralität, höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Dieser Ansatz ist Teil der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission legt besonderen Wert auf folgende Aspekte: - Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus ausgewählter Materialien (Bau, Distribution, Nutzung sowie Verwertung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft)); - Gesundheit und Wohlbefinden der Gebäudenutzer; - hohe Energieeffizienz, Null-Emissionsstandards (Nullemissionsgebäude, keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort und keine oder nahezu keine Treibhausgasemissionen); - nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Materialien auf der Grundlage des Grundsatzes der Flexibilität und Klimaresilienz; - wirtschaftlicher Umgang mit dem Wasserverbrauch; - Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt. TECHNISCHE VORGABEN Technische Gebäudeaspekte: - Das Gebäude muss spätestens zum Zeitpunkt, zu dem die Baugenehmigung beantragt wird, den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. - Die zu erfüllenden technischen Leistungsanforderungen sowie die Merkmale, die das betreffende Gebäude aufweisen sollte, sind dem von der Europäischen Kommission bereitzustellenden Lastenheft zu entnehmen. Das Lastenheft wird nach einer Analyse der quantifizierbaren Kriterien, insbesondere bezüglich Komfort, Sicherheit, Gesundheit und Hygiene, Barrierefreiheit und Umwelt, an das jeweilige Projekt angepasst. ZWECK DER SONDIERUNG Im Rahmen dieser Sondierung sollen Vorschläge für Bürogebäude gesammelt werden, die dem Bedarf der Europäischen Kommission in den oben genannten Bereichen entsprechen könnten. Zu diesem Zweck sind die Eigentümer oder ihre Vertreter aufgefordert, das im Abschnitt „Auftragsvergabe und Vergabe öffentlicher Aufträge – Bekanntmachungen zur Immobilienerkundung“ auf der oben genannten Website verfügbare Sondierungsformular (Prospecting Sheet - Fiche de prospection) möglichst detailliert auszufüllen. NUTZUNG DER GESAMMELTEN INFORMATIONEN Die gesammelten und archivierten Informationen werden von der Europäischen Kommission genutzt, um die Gebäude zu ermitteln, die ihren Bedarf an Büroflächen decken können. Die Europäische Kommission kann sich bis zum Ablauf der Gültigkeit der vorliegenden Bekanntmachung im Wege der Veröffentlichung einer neuen Bekanntmachung zur Immobilienerkundung jederzeit an die Eigentümer der ermittelten Gebäude wenden, um weitere Informationen einzuholen. In Bezug auf die vorliegende Bekanntmachung zur Immobilienerkundung werden keine weiteren Schritte unternommen. Anschließend kann die Kommission gemäß den Bestimmungen der oben genannten Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung einleiten. Dies erfolgt gegebenenfalls zeitlich gestaffelt, entsprechend dem jeweiligen Bedarf und auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Formulare. Da ein solches Verfahren nur für Projekte mit bereits erteilter Baugenehmigung in Betracht kommt, fordert die Europäische Kommission die interessierten Marktteilnehmer auf, anzugeben, ob bereits ein Bauantrag für ihr Projekt eingereicht wurde und wann die Genehmigung voraussichtlich erteilt wird. Diese Bekanntmachung ist im Rahmen der Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für die Europäische Kommission in keiner Weise bindend.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70130000 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bruxelles
Postleitzahl: 1049
Land, Gliederung (NUTS): Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad (BE100)
Land: Belgien
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 11/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 19/12/2025
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: NUTZUNG DER GESAMMELTEN INFORMATIONEN Die gesammelten und archivierten Informationen werden von der Europäischen Kommission genutzt, um die Gebäude zu ermitteln, die ihren Bedarf an Büroflächen decken können. Die Europäische Kommission kann sich bis zum Ablauf der Gültigkeit der vorliegenden Bekanntmachung im Wege der Veröffentlichung einer neuen Bekanntmachung zur Immobilienerkundung jederzeit an die Eigentümer der ermittelten Gebäude wenden, um weitere Informationen einzuholen. In Bezug auf die vorliegende Bekanntmachung zur Immobilienerkundung werden keine weiteren Schritte unternommen. Anschließend kann die Kommission gemäß den Bestimmungen der oben genannten Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung einleiten. Dies erfolgt gegebenenfalls zeitlich gestaffelt, entsprechend dem jeweiligen Bedarf und auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Formulare. Da ein solches Verfahren nur für Projekte mit bereits erteilter Baugenehmigung in Betracht kommt, fordert die Europäische Kommission die interessierten Marktteilnehmer auf, anzugeben, ob bereits ein Bauantrag für ihr Projekt eingereicht wurde und wann die Genehmigung voraussichtlich erteilt wird. Diese Bekanntmachung ist im Rahmen der Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für die Europäische Kommission in keiner Weise bindend. ÜBERMITTLUNG DER SONDIERUNGSFORMULARE Die unterzeichneten und datierten Sondierungsformulare können von den Eigentümern oder ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern bis spätestens 19. Dezember 2025 jederzeit übermittelt werden. Die Informationen sind per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden. FRAGEN Eigentümer oder ihre Vertreter, die vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Sondierungsformulare zusätzliche Auskünfte wünschen, müssen ihren Antrag per E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2025
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Fiche de prospection
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Europäische Kommission - OIB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Europäische Kommission - OIB
Organisation, die Angebote bearbeitet: Europäische Kommission - OIB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission - OIB
Registrierungsnummer: 0949383342
Abteilung: Office Infrastructure et Logistique Bruxelles
Postanschrift: Rue Belliard 28
Stadt: Bruxelles
Postleitzahl: 1049
Land, Gliederung (NUTS): Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad (BE100)
Land: Belgien
Kontaktperson: OIB
Telefon: 003222962161
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7eb29912-a56c-4c34-b9a4-2d1b03a0575a - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2025 09:51:11 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Französisch, Irisch, Bulgarisch, Spanisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Deutsch, Kroatisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Maltesisch, Polnisch, Niederländisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch, Schwedisch, Tschechisch, Griechisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593513-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/09/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 11/09/2025