593702-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung – Medizinische Assistenz
OJ S 174/2025 11/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft Holz und Metall
E-Mailvergabestelle@bghm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMedizinische Assistenz
BeschreibungGegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach dem Siebten Sozialgesetzbuch besteht.
Kennung des Verfahrens10a71d00-684b-4b59-9aae-c110b79f12f3
Interne Kennung2025-022-EU-HPE
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMainz
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT4HUH09A Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden. Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenSofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
BetrugDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
KorruptionDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
ZahlungsunfähigkeitDas bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÜber das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDas bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÜber das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDas bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDas bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDas bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDas bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMedizinische Assistenz
BeschreibungGegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach dem Siebten Sozialgesetzbuch besteht. Dies beinhaltet: a) Service-Center bereitstellen b) Kommunikation mit den Leistungserbringern im Ausland c) Prüfung der voraussichtlichen Leistungspflicht der Auftraggeberin d) Beurteilung der medizinischen Versorgung im Ausland e) Organisation einer erforderlichen Verlegung/Repatriierung des/der Versicherten durch-führen f) Behandlung des/der Versicherten im Ausland überwachen g) Abrechnung der Leistungsträger prüfen Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Unterstützung zu weiteren Aufgaben, wie z. B. Durchführung von Begutachtungen, Versorgung mit Hilfsmitteln, etc. benötigt wird. Für die Dienstleistung Medizinische Assistenz soll ein Rahmenvertrag für 4 Jahre geschlossen werden. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 880.000 Euro. Es wird von einer maximalen Anzahl von 350 Fällen in 4 Jahren ausgegangen. Als Vertragsbeginn ist der 01. Dezember 2025 vorgesehen.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85143000 Einsatz von Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMainz
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.880 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Haftpflicht: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/10/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUH09A/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUH09A
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUH09A
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/10/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationenvgl. Dokument 05, Angebotsformblatt, Punkt 2.2
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/10/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDokument 07_Eignung - Russlandverordnung: Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i Datenschutzkonzept (Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Punkt 6) Für die Verarbeitung von Sozialdaten ist ein Datenschutzkonzept einzureichen, welches vor Zuschlagsentscheidung geprüft wird Folgende Anforderungen und Maßnahmen sind zu gewährleisten und im Konzept konkret zu beschreiben, inkl. Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte: die Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung. Vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu den TOMs sind beizufügen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungVOL/B, Vertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerufsgenossenschaft Holz und Metall
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBerufsgenossenschaft Holz und Metall
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft Holz und Metall
Registrierungsnummer993-8003410200-62
PostanschriftIsaac-Fulda-Allee 18
StadtMainz
Postleitzahl55124
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@bghm.de
Telefon+49 61318020
Fax+49 613180220800
Internetadressehttps://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Kontaktpersonvk@bundeskartellamt.bund.de
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3ee44dc5-c526-447d-9dc0-96a2131b857a  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/09/2025 14:52:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung593702-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe174/2025
Datum der Veröffentlichung11/09/2025