2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31518200 Notbeleuchtungsanlagen, 31682300 Mittelspannungsanlagen, 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 44115500 Sprinkleranlagen, 45251200 Bau von Heizzentralen, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 14/09/2020Ende: 31/10/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 178-430755
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI45224
Bezeichnung des Auftrags:
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/08/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Technische Gebäudeausrüstung TGA GmbH
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 25/10/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 31518200 Notbeleuchtungsanlagen, 31682300 Mittelspannungsanlagen, 42512300 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 44115500 Sprinkleranlagen, 45251200 Bau von Heizzentralen, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45331100 Installation von Zentralheizungen, 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
38 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des Randbau Nord und der DB-Lounge zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, eine Weiterversorgung des Randbau Nords und der DB Lounge sicher zu stellen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Interimsbahnhofs geändert wurde. Hier wurde auf Grund von wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass der "Intermisbahnhof" sowohl später, als auch mit einem grundsätzlich anderen Konzept ("Hotel") gelöst werden soll. Damit kann ein Auszug aus dem "Randbau Nord"
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 14/09/2020Ende: 31/10/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Technische Gebäudeausrüstung TGA GmbH
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
38 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des Randbau Nord und der DB-Lounge zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, eine Weiterversorgung des Randbau Nords und der DB Lounge sicher zu stellen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Interimsbahnhofs geändert wurde. Hier wurde auf Grund von wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass der "Intermisbahnhof" sowohl später, als auch mit einem grundsätzlich anderen Konzept ("Hotel") gelöst werden soll. Damit kann ein Auszug aus dem "Randbau Nord"
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung der Nutzung des Interims-Bahnhofs erkannt wurde.