Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch die bereits stattgefundene Befassung des bisherigen AN (ecotone) mit den zur Verfügung gestellten Daten sowie der
Ortskenntnisse durch die bereits erfolgten Begehungen ist dieser besonders qualifiziert, die erforderlichen zusätzlichen
Begehungen und damit zusammenhängende Leistungen durchzuführen.
Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen nochmals aufgenommen werden. Das Risiko
der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige
Schnittstellen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen mit sich ziehen. EineVerzögerung des
Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzlichePrüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach
sich, weshalb ein Wechsel des AN als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen, nach den Festlegungen
erneut bewerten und anschließend die Begehungen durchführen.
Diese Vorgänge führen bei einem AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen,
sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren entstehen durch
eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden
sowieTerminverzögerungen mit dem AG und dem bisherigen AN (ecotone) mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen
bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei dem bisherigen AN.