594201-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten
OJ S 226/2021 22/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rößler, Maritta
E-Mail: ulrich.schroeder@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029755746
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
GE 30 kV Karow - Hohen Neuendorf und Oberbau Schönfließ - Hohen Neuendorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45278
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45236000 Oberbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Grunderneuerung 30kV-Kabel zwischen Karow und Hohen Neuendorf und Oberbauerneuerung zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf inkl. Stromschiene Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung, bauvorbereitende Maßnahmen, Oberbauerneuerung, Rück- und Aufbau BS, Verlegung des PRL, Erneuerung 30kV-Kabel, Herstellung Querungen Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlag, Baubeginn-Obb. 08.03.21, IBN Obb. 10.05.21, IBN 30kV 10.09.21, Bauende 10.09.21
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/11/2020 Ende: 10/09/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 248-618629

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI45278
Bezeichnung des Auftrags:
GE 30 kV Karow - Hohen Neuendorf und Oberbau Schönfließ - Hohen Neuendorf
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
26/10/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-kein Planfeststellungsbeschluss vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
DB Engineering & Consulting GmbH, Büro Berlin, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von § 124 GWB vor.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
45236000 Oberbauarbeiten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung: Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Grunderneuerung 30kV-Kabel zwischen Karow und Hohen Neuendorf und Oberbauerneuerung zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf inkl. Stromschiene Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung, bauvorbereitende Maßnahmen, Oberbauerneuerung, Rück- und Aufbau BS, Verlegung des PRL, Erneuerung 30kV-Kabel, Herstellung Querungen Leistungsbeginn unmittelbar nach Zuschlag, Baubeginn-Obb. 08.03.21, IBN Obb. 10.05.21, IBN 30kV 10.09.21, Bauende 10.09.21
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/11/2020 Ende: 10/09/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
zusätzliche DC-Schutzversuche an den 750-V-DC-Bahnstromanlagen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Rahmen der Baumaßnahme werden Anlagen der 750-V-DC-Bahnstromversorgung der DB Netz AG signifikant verändert.
Zur Einstellung der Schutzeinrichtungen sind nach Her-stellung des Endzustandes DC-Schutzversuche erforderlich. Die
ursprünglichen Terminplanungen sahen vor, dass die Projekte „GKs Hohen Neuendorf“ und „GE 30kV BKW-BHN - Oberbau S8N
BSNF-BHN“ in etwa zeitgleich fertiggestellt werden. Es war vorgesehen, Synergieeffekte zu nutzen und die erforderlichen DC Schutzversuche
entsprechend auf diese Projekte aufzuteilen. Wegen der Verzögerungen im Bauablauf des Projektes „GE 30kV
BKW-BHN - Oberbau S8N BSN“ ist dies nicht mehr möglich.
Die ARGE haftet für die von ihr beschafften 750-V-DC-Materialien. Mit Fremdeinwirkung durch Arbeiten Dritter, kann die
Gewährleistung eingeschränkt werden oder völlig verloren gehen.
Die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Verzögerungen im Bauablauf und so zu erheblichen Zusatzkosten führen.
Vorhandene Sperrpausen wären nicht nutzbar
VII.2.3.
Preiserhöhung